SBV an 3 deutschen Standorten?
Hai, wir haben etwa 2000 MA an den Standorten Aschaffenburg, Berlin und Ulm. Für Berlin wurde immer gesagt, wir hätten nur 3 SB und GG. Da der Berliner BR bisher keine detaillierten Daten angefragt hat, wissen wir also auch nicht wie viele MA tatsächlich betroffen sind. Lediglich der MA-stärkste Standort Aschaffenburg hat seit Jahren eine nur für ihn gewählte SBV. Nach Aussage des verantwortlichen HR-Mitarbeiters, werden die SB und GG der drei Standorte zusammengefaßt und auch die jährlichen Meldungen zusammengefasst und an die Agentur für Arbeit in Würzburg übermittelt. Also schon gemeinsam gezählt und gemeldet, aber die SBV nur von und nur für einen Standort gewählt. Was machen wir jetzt in Berlin ? Können wir eine eigene SBV ins Leben rufen? Ist die SBV aus Aschaffenburg auch für uns zuständig, obwohl es keine Wahlbeteiligung aus Berlin gab? Unabhängig von Euren Antworten und den daraus resultierenden Schritten, bereite ich als ersten Schritt gerade eine anonyme Umfrage, inkl. Benennung der Vorteile einer SBV, (vermutlich inkl. eigener DSGVO-Erklärung) für Berlin vor, in der Hoffnung das sich weitere Betroffene bei mir melden.
Grüße
Community-Antworten (13)
03.02.2023 um 11:55 Uhr
wie wäre es denn erstmal mit der Nachfrage beim AG und der Bitte die Daten an den BR zu geben?
03.02.2023 um 12:04 Uhr
hallo rtjum, habe ich getan. der Arbeitgeber sagt: 3 SB in Berlin + zusammengefaßte Meldung an Arbeitsamt Würzburg, aber SBV ausschliesslich für Aschaffenburg! ich habe die Übermittlung der aktuell in der Auswertung befindlichen Datensätze selbstverständlich erbeten. Problem: die MA müssen Ihre SB dem AG nicht mitteilen, d.h Dunkelziffer u.U. höher, wenn der BR sich nicht kümmert, oder unzureichende Informationen voraussetzt, könnte ja ein betroffener Mitarbeiter den BR wegen unterlassener Hilfeleistung oder so angehen ?
03.02.2023 um 12:29 Uhr
da kann ich dich beruhigen, du musst keine Tatsachen berücksichtigen die du nicht kennst. Wenn der MA niemandem mitteilt, dass er SB oder GG ist, kannst du es nicht wissen.
03.02.2023 um 12:42 Uhr
"könnte ja ein betroffener Mitarbeiter den BR wegen unterlassener Hilfeleistung oder so angehen ?" nöö könnte er nicht, woher soll der BR denn wissen, dass ein mündiger Bürger nicht in der Lage ist seine Rechte auch mal anzunehmen.
Und selbst sonst finde ich die Befürchtung doch sehr weit hergeholt.
03.02.2023 um 13:10 Uhr
vielen Dank für Eure Antworten, aber die helfen mir leider nicht wirklich weiter. habe mittlerweile eine Aussage gefunden, das bei mehreren Betrieben eines Unternehmens, ist der GBR anspruchsberechtigt. Werde das Thema also in unserem GBR platzieren.
03.02.2023 um 13:36 Uhr
Schau mal hier rein https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/180.html
03.02.2023 um 14:11 Uhr
vielen Dank für diesen Hinweis !!
03.02.2023 um 14:17 Uhr
" ist der GBR anspruchsberechtigt. " also gibt es in Berlin keinen BR?
03.02.2023 um 14:31 Uhr
alle 3 Standorte haben einen BR und es gibt somit einen GBR. der HInweis von "Dummerhund" verweist auf §180 SGB IX und da steht unter anderem drin... "(1) Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr."
Schlussfolgerung: die in Aschaffenburg bestehende SBV hat sich auch um die Belange der SB's und GG's der anderen beiden Standorte zu kümmern!
da wir offiziell ja nur 3 SB's in Berlin haben müssen wir keine SBV wählen. sollte sich bei der geplanten Umfrage eine größere Anzahl an Betroffenen ergeben, werden wir wohl lieber selber wählen. richtig?
03.02.2023 um 14:42 Uhr
"Schlussfolgerung: die in Aschaffenburg bestehende SBV hat sich auch um die Belange der SB's und GG's der anderen beiden Standorte zu kümmern!" nach deinen Schilderungen so korrekt.
"da wir offiziell ja nur 3 SB's in Berlin haben müssen wir keine SBV wählen. sollte sich bei der geplanten Umfrage eine größere Anzahl an Betroffenen ergeben, werden wir wohl lieber selber wählen." nur wenn diese größere Anzahl an Betroffenen das auch dem AG mitteilt und es damit mehr als 5 sind. Wenn nur die GSBV oder der BR das wissen nützt das noch nichts.
03.02.2023 um 14:54 Uhr
@rtjum: ja klar .. die Betroffenen müßten sich dem AG schon zu erkennen geben. aber da können und wollen wir vom BR, (ich möchte die Anzahl derAnsprechpartner für dieses Thema eher klein halten, nur die 2 Mitglieder aus dem Personalausschuss und ich als SBRV) motivierend und vor allem beratend zur Seite stehen.
Danke Euch
03.02.2023 um 14:56 Uhr
da wünsche ich Euch gutes Gelingen, eine GSBV von Aschaffenburg ist aus zur Betreuung in Berlin ist sicher suboptimal
03.02.2023 um 17:28 Uhr
Sehe ich wie rtjum in der letzten Antwort. Und genau hier würde ich dann den AG auch anraten das wenn sich welche melden dies auch an den BR weiter geleitet wird. Könnte immense Kosten verursachen für das Unternehmen wenn jedes mal in bestimmten Abständen die GSBV aus Aschaffenburg anreisen muss.
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