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Darf der direkte Vorgesetzte die Bennenung seines Mitarbeiters zum Sicherheitsbabeauftragten ablehnen?

L
Laluna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns werden zur Zeit Sicherheitsbeauftragte gemäß §22 SGB VII bestellt. Für einen bestimmten Bereich gab es bereits seitens der Personalabteilung einen Vorschlag wer dafür in Frage käme, da diese Person die entsprechenden fachlichen Kenntnisse besitzt. Außer dieser Person hat niemand die erforderlichen Kenntnisse und derjenige wäre mit der Bestellung auch einverstanden. Der direkte Vorgesetzte ist mit der Benennung allerdings absolut nicht einverstanden, da der Mitarbeiter dadurch "zu viel seiner Arbeitszeit verlieren würde".

Hat der direkte Vorgesetze bei der Benennung seines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten Mitspracherecht?

Leider haben unsere Recherchen dazu bisher nichts ergeben.

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Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

16.10.2013 um 17:46 Uhr

Hat der direkte Vorgesetze bei der Benennung seines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten Mitspracherecht? Keine Ahnung, aber ich denke mal, ja. Allerdings sehe ich nicht, wie der SB eine menge Arbeitszeit verlieren sollte. Eine vorgeschriebene Stundenzahl wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit gibt es nicht und die ASA-Sitzungen vier mal im Jahr ... na ich weiß nicht. Ansonsten macht der SB seinen Job, wie immer, hat eben nur ein besonders geschultes Auge für Sicherheitsmängel etc.

C
Charlys

16.10.2013 um 19:26 Uhr

Die Bestellung macht der AG und nicht der direkte Vorgesetzte. Wenn also die Pers für den AG sagt der ist es, dann ist es so. Geht als BR an die PerSo.

G
gironimo

16.10.2013 um 21:29 Uhr

Wenn der AG aber dem Vorgesetzten entgegen kommen will, hört er auf dessen Wort. Der AG muss sich dann aber fragen lassen: Wer macht es dann?

L
Laluna

20.10.2013 um 23:33 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

So wie Charlys und gironimo sehen wir das auch. Im SGB steht, dass der Unternehmer den Sicherheitsbeuaftragten bestellt - was anderes haben wir nicht gefunden.

Allerdings wird der AG bei uns so wie es aussieht wohl leider keine Bestellung ohne Absprache mit dem Vorgesetzten machen.

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