Benennung = Versetzung?
berührt die Benennung eines MA zum Qualitätsbeauftragten den BR? Kommt das einer Versetzung gleich? Ist der BR anzuhören?
Der MA hat den bisherigen QMB bislang nur unterstützt wurde aber jetzt zum QMB benannt und wird keine Unterstützung haben. Neben seinen neuen Aufgaben als QMB hat der MA noch andere Bereiche abzudecken.
Es ist davon auszugehen, dass der MA durch die Benennung nicht mehr alle Bereiche im gleichen Umfang wie vorher, abdecken kann, was aber vom AG so geplant ist.
Welche Möglichkeiten hat der BR?
Community-Antworten (1)
15.09.2014 um 23:35 Uhr
Der BR kann vom AG weiterreichende Informationen anfordern (§ 80 BetrVG), damit sich der BR ein Bild davon machen kann, ob der Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 BetrVG zutrifft: " Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, (...)oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. (...)
Allein eine Ernennung mit "Ehrenstreifen" an der Jacke ist keine Versetzung. Aber die Änderung der Tätigkeit, wenn die Umstände sich wesentlich ändern. Das könnt Ihr nur Vorort prüfen.
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