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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung und betriebliche Störung

P
PlegerHH
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin aus Hamburg... Wir sind der BR eines Krankenhaus und hier stellt sich folgende situation:

eine MA einer Station wird zur unterstützung einer angegliederten Onkologischen Praxis (nicht der gleiche AG) abgezogen und arbeitet seit nun mehr 2 Wochen dort. Im gleichen zuge kommt es zu einem Krankheitsbedigtem personellem Engpass auf ihrer angestammten Station.

Unserer meinung nach ist dies in mehrerer hinsicht MB-Pflichtig vom BR zu genehmigen bzw. es besteht die Informationspflicht seitens der AG.

Wie ist hiermit umzugehen ?

Vielen dank für eure Unterstützung

90402

Community-Antworten (2)

E
eynuk

17.09.2014 um 15:34 Uhr

Hallo PlegerHH, vielleicht solltet Ihr erst einmal prüfen, ob euer AG eine Berechtigung zum Verleihen von eigenen Mitarbeitern (ähnlich wie Zeitarbeitsfirmen) an andere AG hat. So wie ich das lese, ist nichts Anderes geschehen.

H
Hartmut

17.09.2014 um 15:34 Uhr

Hallo PlegerHH, die Sache ist mehrfach faul. Wäre es in beiden Stationen der gleiche AG, dann müsste man schauen, ob eine Versetzung vorliegt (Andere Arbeitsumstände? Über längere Zeit?) oder nicht. Falls ja --> BR ist in der Mitbestimmung. Sonst nicht.

Aber jetzt ist es ja sogar so, dass die MA in einen anderen Betrieb, sogar in ein anderes Unternehmen 'hineinversetzt' wurde. So eine Art stillschweigende Änderungskündigung. Das geht gar nicht.

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