Erstellt am 17.09.2014 um 12:57 Uhr von Lotte
Hallo Fußballspieler,
das kann man nirgends nachlesen, es sei denn das steht so bei Euch in der Geschäftsordnung. Aber was stört Dich daran? Manchmal ist es einfacher, die KollegInnen zu überzeugen, wenn man darlegen kann, warum man sich an etwas stört. Vielleicht hilft es, wenn man den Beschluss weglässt und stattdessen den Top "Fragen, Ergänzungen zum Protokoll" nennt?
LG Lotte
Erstellt am 17.09.2014 um 21:20 Uhr von Nubbel
§416 zpo nein das müsst ihr nicht.