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Ewiger Streit um den Seminarort

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VinceVega
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

um folgenden Sachverhalt gibt es bei uns ständig Streit mit dem Arbeitgeber. Es geht dabei um die Grundschulungen des Betriebsrats bspw. Betriebsverfassungesetz II und um den Ort diese wahr zu nehmen. Schulungen am Arbeitsort sind ständig ausgebucht. Aber auch von uns nicht gewünscht. Dass wir keinen Entspannungsurlaub auf Kosten des Arbeitgebers machen wollen haben wir schon (eigentlich) durch eine mündliche Absprache geklärt bei der wir uns verpflichtet haben die Seminare nur in unserem Bundesland zu besuchen. Neuerdings will der Arbeitgeber davon aber auch nichts mehr wissen. Nur noch vor Ort damit am Besten Reise und Übernachtungskosten gespart werden. Oft wird mit dem Begriff Ortsnah um sich geworfen. Dem gegenüber stehen bspw. Entscheidungen wie diese hier:

Bei nichtübrnachtung fehlt der abendliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern und mit dem Referenten. Dazu kommt es nicht, wenn alle Seminarteilnehmer nach Seminarende abends sofort abreisen (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven 31.05.2007 – 10 BV 59/07; ArbG Flensburg 27.1.2000 – 3 BV 21/99).

Nun die Frage: Gibt es eine Rechtliche Grundlage bzw. ein aktuelles Urteil dass wir nennen können um Seminare in "Ortsnähe" besuchen zu können (z.B. bis c.a. 200km Entfernung). Oder sind wir gezwungen jedes Seminar sofern verfügbar im Ort/der Stadt unserer Firma wahr zu nehmen? Das der Arbeitgeber uns nicht ewig hinhalten kann wenn keine Seminare vor Ort verfügbar sind ist uns dabei klar.

Vielen Dank vorab schon für die Hilfe!

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Community-Antworten (7)

S
SCENIC

17.09.2014 um 10:04 Uhr

Die rechtliche Grundlage ist der § 37 Abs. 6 BetrVG! Demnach beschließt der BR Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn er sie für erforderlich hält! Eine arbeitgeberseitige Zustimmung oder Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor, wenn er mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, so kann er die Einigungsstelle anrufen! Basta!

M
martinez

17.09.2014 um 11:11 Uhr

Einfach Beschluss machen und buchen..AG rechtzeitig bescheid geben und gut ist..

Wenn er ein Problem damit hat ist er um Zug!

Auf gar keine Diskussionen mehr einlassen wegen Seminaren. Sagt ihm dies sei so vom Gesetz vorgesehen und genau so setzt ihr es um. Punkt aus

G
gironimo

17.09.2014 um 11:31 Uhr

Sehe ich im Prinzip auch so. Es geht um den Seminarinhalt und der zeitlichen Lage. Ansonsten findet das Seminar dort statt, wo es stattfindet.

H
Husmeester

17.09.2014 um 14:43 Uhr

Vieleicht wären die neuen Online Seminare der WAF eine Alternative für euch . Die werden in 8 Blöcken zu 90 min. abgehalten . Man benötigt einen PC mit Internetzugang und Lautsprecher .

D
DrHouse

17.09.2014 um 15:30 Uhr

Husmeester,

Online-Seminare, damit würde ich gar nicht erst anfangen. Das ist keine adäquate Alternative. Betriebsratsarbeit ist so speziell und jeder hat andere Probleme. Gerade am Anfang gibt es in Sachen BR viele Hürden zu nehmen.

MfG Dr.House

D
Dezibel

17.09.2014 um 15:33 Uhr

@Husmeester: Das meinst Du aber jetzt nicht ganz ernst. Diese Onlinelernerei ersetzt nicht im mindesten ein den Seminarbesuch, bei dem man Fragen stellen und sich austauschen kann. Wir machen hier regelmäßig online-lernen, klar wird da Wissen vermittelt, aber man kann das überhaupt nicht vergleichen. Ich seh das eher als Nachschulung oder Wissensvertiefung ...

C
carlhugo

18.09.2014 um 05:37 Uhr

Stell dir vor du machst Online-Schulung und alle5 min, kommt dein Chef und hat neue Aufgaben für dich,also Finger weg.

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