Seminarbesuch mit PKW oder Zug
Kann unser AG uns (2 BR-Mitglieder) verplichten mit dem privaten PKW zum Seminar zu fahren (Seminarort ca. 200km) statt mit dem Zug zu einem etwas weiter entfernter Seminarort wenn in beide Seminarorte das gleiche Seminar angeboten wird in der gleiche Woche.
Community-Antworten (7)
09.02.2013 um 16:29 Uhr
@bonny Bei welchem Seminar seit Ihr denn angemeldet? Was habt Ihr bantragt? Grundsätzlich kann der AG auf Kostenminimierung drängen...
09.02.2013 um 16:33 Uhr
Wenn es auch der gleiche Anbieter ist, kann er schon die kostengünstigste Lösung verlangen.
Ansonsten haben viele Anbieter die gleichen Seminartitel; es gibt aber Unterschiede in der Themengewichtung, dem Referenten usw.
Wenn er die Nutzung des privaten Pkw fordert, solltet Ihr (wenn es im Hause keine Reiserichtlinien gibt) danach fragen, was er hierbei zu zahlen gedenkt. Er kann natürlich auch einen Dienst-Pkw oder Mietwagen stellen.
09.02.2013 um 16:41 Uhr
Er kann zwar, wie von Kölner nicht unrichtig angegeben "drängen", darauf einlassen braucht ihr euch allerdings nicht.
Auch Verlangen kann er soviel er will. Hier gilt gleiches wie vorab geschrieben.
In beiden Fällen steht euch ein gewisser Spielraum zu, hier anders zu entscheiden.
Einen zwingen per privat PKW zu fahren, geht überhaupt nicht..........
Sollte dieses Seminar nur per PKW, egal ob privat oder Fa., zu erreichen sein, besteht hier schon allein wegen der höheren Unfallgefahr, ein Grund um es abzulehnen.
Näheres könnt ihr auch unter dem braunen Button, gleich der nächste rechts, erfahren.
09.02.2013 um 16:57 Uhr
"Sollte dieses Seminar nur per PKW, egal ob privat oder Fa., zu erreichen sein, besteht hier schon allein wegen der höheren Unfallgefahr, ein Grund um es abzulehnen. "
das würde ich mal auf Anhieb zum Witz der Woche ernennen das kannst du doch bestimmt belegen ?
wenn es geht, kürzer als üblich ..........
09.02.2013 um 17:00 Uhr
Wir würden gerne das Seminar Arbeitsrecht II in Frankfurt besuchen, gut mit dem Zug erreichbar. Sonst müssten wir ca. 150km mit dem privaten PKW nach Ohlstadt bei Garmisch, durch München durch mit dem ganzen Berufsverkehr. Ziemlich stressig. Mit dem Veranstaltungsticket von der WAF kann man sehr gut Zug fahren.
09.02.2013 um 18:05 Uhr
@Watschenbaum
das würde ich mal auf Anhieb zum Witz der Woche ernennen< Tja, da würde es in der Rangliste wohl ganz hinten landen. Mit nur einer Stimme.....
Einen Teil der Antwort hat dir ja @bonny mit seiner/ihrer schon gegeben.
Dennoch in aller kürze: Unabhängig von dem, wie von @bonny angegebenem zusätzlichem Stressfaktor, sowie vieler weiterer Faktoren, die hier auf Grund des Wunsches auf kürze nicht alle aufgezählt werden sollen, gilt es nicht erst seit heute als erwiesen, dass trotzt aller sonstigen Probleme, die Bahn immer noch als ein bedeutend sichereres Transportmittel als etwa ein PKW gilt.
Quelle: ADAC und viele andere............
Ich hoffe dieses war kurz genug? Genaueres bitte in den entsprechenden Statistiken nachlesen.
09.02.2013 um 18:32 Uhr
mit der Begründung könnte man auch eine Zugreise ablehnen und stattdessen auf einem Flug bestehen, ist noch sicherer....................
im übrigen muß man nicht "durch München durch mit seinem Berufsverkehr", sondern nimmt bequem den Autobahnring außen herum (nur am Rande)
die Begründung des AG kennen wir aber immer noch nicht..............
Verwandte Themen
Reisekostenrichtlinie; zwingend zu beachten oder nicht
Hallo alle miteinander, habe einige Fragen zu einer Reisekostenrichlinie vom AG. Angenommen wir haben ein Seminar in einer ca. 500 Km entfernten Stadt. Laut unserem Areitgeber und der von Ihm ve
T-ZUG bei Leiharbeitnehmer/Beschäftigte
Hallo zusammen, zum 01.07. erhalten Leiharbeitnehmer die bei uns schon über 18 Monate Beschäftigt sind einen befristeten Arbeitsvertrag. Leztes Jahr wurde der T-ZUG an die Kollegen ausgezahlt ( Equal
Rückgabe eines Firmen-PKW´s mit Privatnutzung - Ausgleichszahlung-
Guten Tag allerseits. Ein Mitarbeiter des Hauses erhielt vor ca. 7 Jahren einen Firmen-PKW unter anderem auch zur privaten Nutzung überlassen. Dies geschah durch einenen sogenannten PKW-Überlassung
Dienstreise - Gibt es hier ein erzwingbares MBR ?
Guten Morgen zusammen, Folgender Fall: Ich BRV war auf Dienstreise Tagung des Außendienstes. Zunächst stellt ich einen Dienstreiseantrag mit einer Übernachtung da der Ort der Tagung ca. 450 KM von
Reisekosten
Hallo allerseits, ich habe zu meiner Arbeitsstelle einen Hin- und Rückweg von 148 km. Zur BA- und BR-Sitzung fahre ich da wir ein flächenmäßig großes Unternehmen sind, ca. 520 km(hin und zurück). Mal