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Fahrten zum Seminarort

S
Sturm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir möchten Betriebsratsmitglieder zum Seminar entsenden. Nun meine Frage, wie viele Kilometer sind zumutbar um zum Seminarort zu fahren? Kann von der Geschäftsführung verlangt werden, morgens hin und abends zurück zu fahren. Ein Dienstfahrzeug wird gestellt. Es geht um das Seminar BetrVG I, es beginnt am Dienstag und endet Freitagmittag.

Wir haben jetzt die Zusage bekommen, die Kollegen könnten das Seminar besuchen, aber sollen jeden Morgen hin und am Abend mit dem Firmenfahrzeug wieder zurück fahren (keine Hotelkostenübernahme). Das Seminarhotel ist vom Wohnort ungefair 125 Kilometer entfernt und man fährt gut 1,5 Stunden dort hin. Unter diesen Umständen werden unsere Kollegen dann wohl kaum noch Lust haben an dem abendlichen Austausch unter den Betriebsratsmitgliedern teizunehmen. Könnte uns da ein Anwalt weiter helfen, wie wir verfahren sollen?

2.90904

Community-Antworten (4)

M
Mainpower

24.10.2010 um 21:09 Uhr

Hallo, zu wenig Infos. Wieviel Tage geht das Seminar? Wieviel Uhr beginnt das Seminar, wann ist Ende?

L
Lotte

24.10.2010 um 22:09 Uhr

sturm, meines Wissens geht es nicht unbedingt um die Kilometer, sondern ob das Seminar so angelegt ist, dass eine Übernachtung sinnvoll ist (z. B. Austausch am Abend).

R
rkoch

26.10.2010 um 13:37 Uhr

Is zwar a bisserl spät, aber trotzdem noch my 5ct, vielleicht liests ja doch noch einer.

IMHO muss man hier wieder auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abstelle, den das BAG zu der Kostenübernahmeverpflichtung nach §40 BetrVG aufgestellt hat.

Danach gehe ich davon aus, das tatsächlich der AG die Kosten von Übernachtungen nicht zu tragen hat, wenn die Kosten für Übernahchtung unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu einer täglichen An- und Abfahrt sind.

Tatsächlich kommentiert z.B. DKK zu §40: Erforderlich sind z. B.: Übernachtungskosten im Zusammenhang mit mehrtätigen Sitzungen oder Schulungsveranstaltungen, wenn aufgrund der Entfernung die tägliche An- und Abreise nicht zumutbar ist (ArbG Düsseldorf 3. 9. 04, AiB 757 mit Anm. Malottke hält eine Entfernung von 74 Kilometern auch mit Blick auf den abendlichen Austausch zwischen Teilnehmern einer Schulung für unzumutbar; ebenso Fitting, Rn. 52; Däubler AiB 04, 621 ff.; a. A. LAG Köln 11. 4. 02, AiB 03, 487, das tägliche Anreisezeiten von bis zu 80 Minuten noch für zumutbar hält; BAG 28. 3. 07, AP Nr. 89 zu § 40 BetrVG 1972 das für eine Übernachtung im Tagungshotel jedenfalls dann eine besondere Begründung verlangt, wenn die Kosten hierfür über den Pauschalbeträgen einer betrieblichen Reisekostenregelung liegen – das Argument der Möglichkeit eines abendlichen Meinungsaustauschs zwischen Teilnehmern und Referenten hält das BAG für unerheblich; ähnlich Fitting, Rn. 54);

Damit ist zumindest Lottes Argument vom BAG für unbeachtlich erklärt..... Über die Strecke/Fahrtdauer gibt es offensichtlich noch keine klare Regelung, aber zumindest wird klar, das Seminare in relativer Nähe keinen Übernachtungsanspruch auslösen. Am besten wäre wohl, einfach bei der Seminarmeldung mit dem AG diesen Fall zu klären - oder einfach ein weit entferntes Seminar buchen :-)

L
Lotte

26.10.2010 um 14:16 Uhr

rkoch, blödes BAG ;-))

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