Hallo Leute folgende Frage :
Ein AG mit 15 AN will 2 AN kündigen. 20 jahre Betriebszugehörigkeit.Kein Betriebsrat.

Arbeitgeber will AN mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende entlassen,da dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist.

Gelten die Kündigungsfristen nach §622 Abs. 1-3 BGB (7 Monate), auch wenn im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist des Arbeitgebers von 4 Wochen zum Monatsende steht ?
Auch wenn es ein Fehler des AN bei der Unterschrift vor 20 Jahren war.

Gilt dann nicht das Günstigkeitsprinzip.