Anspruch auf Stellenbesetzung nach Zustimmung durch BR?
Hallo, die GF hat uns eine personelle Maßnahme zur Besetzung einer Vorgesetztenfunktion zugestellt. Diese war vorher innerbetrieblich ausgeschrieben und mit einem Auswahlverfahren gekoppelt. Diese Stelle sollte mit einem Mitarbeiter besetzt werden, der im Auswahlverfahren als Bester abgeschnitten hat. Dieser Besetzung hat der BR auch zugestimmt. Jetzt soll lt. GF die Stelle überraschenderweise nicht mehr besetzt werden. Frage: Entsteht durch das abgelaufenen Besetzungs-Verfahren und die Zustimmung des BR ein Anspruch des betroffenen Mitarbeiters auf diese Stelle oder ein anderer Rechtsanspruch (Vergütung, o.a.)???
Community-Antworten (4)
16.09.2014 um 13:19 Uhr
Hallo iwmno, wenn es noch keine Zusage an den Mitarbeiter gab, ensteht auch kein Anspruch. Der BR könnte im Zuge des § 92 mal zur Personalplanung eine Anfrage stellen und der MA könnte sich beim BR beschweren. Der BR könnte dann bis zur Einigungsstelle gehen, wenn es aus mangelnder Zusage noch nicht zu einem Rechtsanspuch des MA gekommen ist ;-) LG Lotte
16.09.2014 um 15:31 Uhr
@Lotte
dann kann die Einigungsstelle aber nicht entscheiden, dass er die Stelle bekommt ;) Da ist ein Entgegenkommen des AG nötig
16.09.2014 um 21:14 Uhr
Ein interessanter Aspekt. Beschwerde (gut formuliert) nach § 85 BetrVG; ein Rechtsanspruch besteht nicht aber BR erkennt darauf, dass die Beschwerde berechtigt ist. Was dann? .....
Andererseits
und mit einem Auswahlverfahren gekoppelt<
gab es ja ein Auswahlverfahren, wo dem Besten, der an dem Verfahren teilgenommen hat eine Sache in Aussicht gestellt wurde - welche genau?
16.09.2014 um 23:24 Uhr
Aber er wird so nie eine stelle bekommen....
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