Hallo,
die GF hat uns eine personelle Maßnahme zur Besetzung einer Vorgesetztenfunktion zugestellt. Diese war vorher innerbetrieblich ausgeschrieben und mit einem Auswahlverfahren gekoppelt. Diese Stelle sollte mit einem Mitarbeiter besetzt werden, der im Auswahlverfahren als Bester abgeschnitten hat.
Dieser Besetzung hat der BR auch zugestimmt.
Jetzt soll lt. GF die Stelle überraschenderweise nicht mehr besetzt werden.
Frage: Entsteht durch das abgelaufenen Besetzungs-Verfahren und die Zustimmung des BR ein Anspruch des betroffenen Mitarbeiters auf diese Stelle oder ein anderer Rechtsanspruch (Vergütung, o.a.)???