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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kassendifferenz aus pers. Vermögen ausgleichen

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ChrisMelone
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

Ich beschäftige mich momentan mit einem ebenso traurigen, wie lustigen Fall. In einem kleinen Franchise-Unternehmen haben 2 Aushilfenzusammen eine Kasse bedient. Am Ende der Schicht fehlten 10 Euro in der Kasse. Der AG hat nun entschieden, dass beide Aushilfen je fünf Euro dieses Betrages aus eigener Tasche auszugleichen haben. Der Arbeitsvertrag dieser Aushilfen sieht weder Mankogeld, noch eine Kassendifferenzreglung vor. Meine Frage ist nun, kann der AG dem AN einfach nach Ermessen diese Differenz in Rechnung stellen? Ich sehe keine effektive Methode, wie die einzelne Aushilfskraft diese Differenz hätte vermeiden können.

MfG Chris

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Community-Antworten (1)

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Rheinpfeife

16.09.2014 um 11:05 Uhr

Nein, kann er natürlich nicht so einfach.

Schau dir nachstehendes Urteil einmal näher an.

BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

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