Betriebsarzt wegen Alkohol
Moin Kurze Darstellung: AN arbeitet ausschließlich Nachts. Regelarbeitszeit ist von Mo-Fr 22:00-6:00 . Ca 2-3 Mal im Monat wird gefragt ob er schon Sonntag anfangen kann . 20:00-6:00. Dies hat er so auch regelmäßig gemacht. Jetzt ist er einmal trotz Zusage nicht erschienen. Daraufhin hat man ihn versucht telefonisch zu erreichen. Da Mann ihn nicht erreichen konnte, ist der Vorarbeiter und der Schichtleiter morgens gegen 6:30 zu ihm nach Hause gefahren . Als er die Tür öffnete war er sichtlich überrascht. Nach einem Gespräch,wo sich rausstellte das er gut ein getrunken hatte und es völlig vergessen hatte das er arbeiten musste ,war erst Mal so alles gut .. paar Tage später bekam er eine Abmahnung. Jetzt zwei Tage später bekam er einen Termin zum Betriebsarzt, wegen Verdacht auf Missbrauch von Alkohol. Er sollte bis 4:00 arbeiten und um 8:15 zum Arzt.Er hat diesen Termin vom Fertigungsleiter bekommen , das bedeutet doch das der Schichtleiter oder Vorarbeiter das persönliche Gespräch weiter erzählt hat . Der Schichtleiter ist BR Mitglied. Darf er sowas weiter geben ? Selbst der Personalchef ist im CC mit drin somit weiß der das jetzt auch . Also ich bin da jetzt ein wenig sprachlos.
Community-Antworten (7)
13.10.2022 um 11:33 Uhr
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen ... , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe ... oder mit Geldstrafe bestraft. Der Kollege könnte auch Schadensersatz, Schmerzensgeld geltend machen. Andererseits: Ist er rechtssicher zum Dienst eingeteilt gewesen und ohne Mitteilung vorsätzlich nicht erschienen, wäre dies ein Kündigungsgrund. Kann er auf eine Krankheit (Alkohol) verweisen, war er nur bedingt schuldfähig von der Arbeit ferngeblieben, Kündigung nur unter besonderen Bedingungen... Mein Vorschlag: der Kollege sollte sich arbeitsrechtlichen Beistand holen.
13.10.2022 um 11:43 Uhr
"das bedeutet doch das der Schichtleiter oder Vorarbeiter das persönliche Gespräch weiter erzählt hat " war das den vertraulich? der Kollege war ja nicht in seiner Funktion als BRM an diese Information gekommen und als Schichtleiter muss er den Vorfall ja melden: unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit --> Verletzung der AV Hauptpflicht --> bewußtes Arbeitsunfähig machen durch Alkoholgenuss ist abmahnfähig
Ich sehe da jetzt keinen Vertrauensbruch, weil die Kollegen ja in Ihrer Vorgesetztenfunktion gehandelt haben. Als Vorgesetzte müssen sie den Vorfall ja melden
Sie hätten natürlich einfach nur das Fernbleiben melden können und wären nicht zu Ihm nach Hause gefahren, aber haben sie ja nicht. Das scheint mir aber bewußt gemacht worden zu sein, warum fährt man sonst zu zweit am Sonntagmorgen zum abwesenden MA und klingelt ihn aus dem Bett?
13.10.2022 um 14:07 Uhr
Da verstehe ich so einiges nicht:
- Der Kollege hat vergessen, dass er arbeiten sollte. Kann passieren, vor allem wenn er eher außer der Reihe gefragt wurde. Dass er dafür eine Abmahnung bekommt, ist nachvollziehbar. (Gab es da wenigstens eine schriftliche Anweisung, oder nur eine mündliche Absprache? War die Vereinbarung unzweideutig?)
- Der Kollege hatte vergessen, dass er arbeiten muss. Subjektiv hat er in seiner Freizeit Alkohol getrunken. Er wollte jedenfalls nicht alkoholisiert zur Arbeit. Da verstehe ich die "Einladung" zum Betriebsarzt so gar nicht.
- Der Kollege hat normalerweise Schicht bis 6 Uhr. Jetzt soll er ausnahmsweise bereits um 4 Uhr aufhören und erst um 8:15 Uhr zum Betriebsarzt kommen? Sind das so lange Fahrtzeiten, oder warum ist da so eine lange Pause geplant? Und wer bezahlt die Zeit? @ Relfe: Der Kollege hat sich nach meinem Verständnis nicht bewusst arbeitsunfähig gemacht, da er ja gar nicht auf dem Schirm hatte, dass er arbeiten musste. Der Vorgesetzter musste sicher Mitteilung machen, dass der Kollege nicht gekommen ist. Die weiteren Umstände zu erzählen hätte es dazu aber nicht gebraucht. @ Matze: Ich kann nicht erkennen, dass hier jemand unwahre Tatsachen behauptet hat.
13.10.2022 um 14:13 Uhr
@alter Mann Zitat: "@ Relfe: Der Kollege hat sich nach meinem Verständnis nicht bewusst arbeitsunfähig gemacht, da er ja gar nicht auf dem Schirm hatte, dass er arbeiten musste. "
Zitat TE: "Jetzt ist er einmal trotz Zusage nicht erschienen."
Ich würde annehmen, wenn man zusagt zu kommen, weiß man das man kommen muss?
Wenn man jetzt argumentiert: wer vergisst das er arbeiten muss (und das musste er aufgrund seiner Zusage), dann kann man nichts dafür, dann wären ja alle Abmahnungen wegen "unentschuldigten Fehlen" nicht zulässig?
zu 2. --> dann hätte er sich abmelden müssen, weil er ja eine bewußte Entscheidung getroffen hat, nicht zur Arbeit zu gehen
13.10.2022 um 16:20 Uhr
@Relfe: alter Mann's Beitrag beginnt mit Punkt 1: "1. Der Kollege hat vergessen, dass er arbeiten sollte. Kann passieren, vor allem wenn er eher außer der Reihe gefragt wurde. !!! Dass er dafür eine Abmahnung bekommt, ist nachvollziehbar !!!." (Ausrufezeichen sind von mir eingefügt)
13.10.2022 um 17:16 Uhr
Ab Samstag morgen 6:00 hätte er Freizeit. Er ist nach Hause und ins Bett. Gegen Samstag Abend ca. 22:00 hat er Party gemacht,ca bis 7:00 . Die Party war so gut das es Zuhause noch bis 9:00 ging . Gut da er immer Nachtschicht macht ging's auch . Dann ist er ins Bett und hat bis Montag durch gepennt . Dies war ein Fehler , was er auch bereut . Die Abmahnung ist auch ein wenig gerechtfertigt. Aber was jetzt alles kommt mit BA und auch die Art und weiße . Er hat keinen Führerschein und muss ja 20 km zum Arzt mit Fahrrad fahren deshalb diese Zeiten. Also wenn mir das passiert wäre , hätte ich gedacht das mein Vorgesetzter dies nicht an die grosse Glocke hängt . Es waren freiwillige Überstunden und es wurde ja abgemahnt. Das reicht als Strafe . Jetzt weiss der Personalchef und der Fertigungsleiter das er gerne einen trinkt in der Freizeit.Deshalb ihm zum Arzt schicken und ihm ein schlechtes Gewissen machen , finde ich nicht toll . Ich werde heute Abend erfahren was alles beim Arzt abgelaufen ist .. Heute ist Donnerstag und da wird er wieder gefragt ob er Sonntag anfangen kann .. Er hat jetzt natürlich Angst nein zu sagen .
13.10.2022 um 20:56 Uhr
Ich bin hier auch zu 100% bei alter Mann und Matze. @Relfe Wie bitte soll man sich abmelden wenn man es gar nicht im Kopf hat das man eigentlich hätte arbeiten müssen? Die erste Frage sollte doch sein, ist es üblich in dem Betrieb das wenn ein MA nicht zur Arbeit gekommen ist das man diesen nach der Schicht zu Hause aufsucht? Eine Abmahnung ist hier sicherlich gerechtfertigt. Dann ist hier aber auch Punkt und Schluss. Als Konsequenz könnte man ziehen das der MA eben nicht mehr gefragt wird außer der Reihe eine andere Schicht ein zu legen. Aus dem was hier gemacht worden ist, würde ich als MA dem AG und seinen Erfüllungsgehilfen verbieten mich in meiner freien Zeit auf zu suchen, oder besser noch generell. Nach dem Motto, anrufen kann man mich, aber besuche untersage ich. Die Tatsache das die Aufsuchenden Personen Alkoholgenuss wahrgenommen haben wollen ist deren eigene subjektive Wahrnehmung gewesen. Hieraus einen Alkoholmissbrauch oder Krankheit zu konstruieren ist an den Haaren herbei gezogen. Und sollte man dies versuchen, wie hier anscheinend der Fall, ist das erst einmal ein Eingriff in der Privatsphäre. Hier gibt es keinen Beweis das der MA nicht aufgrund Alkoholgenusses zur Schicht erschienen ist. Wenn man dann noch her geht und einem MA auf gibt bereits um 4 Uhr auf zu hören zu Arbeiten und erst um 8:15 Uhr zum Betriebsarzt zu kommen sieht man das man hier absolut keine Ahnung hat. Zum einem haben besuche beim Betriebsarzt während der Arbeitszeit statt zu finden. Sollte sich der AN also darauf ein lassen außerhalb seiner Arbeitszeit den Betriebsarzt auf zu suchen wäre die Zeit zuzüglich der Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Zum anderem, wenn ich den Verdacht habe das da ein Alkoholkranker Mensch ist und dem so etwas auf gebe lasse ich nicht 4 Stunden dazwischen. Das ist für einen Alkoholkranken Menschen tödlich und die Höchststrafe. Und zu guter Letzt, der Betriebsarzt wird in einem Besuch mit zu 100%iger Sicherheit bei einem Besuch nicht sagen können ob der MA Alkoholkrank ist oder Aufgrund von Alkoholgenuss die Schicht nicht angetreten hat. Entweder fehlen hier irgendwelche Dinge aus der Vergangenheit wo der DRINGENDE VERDACHT auf Alkohlkrankheit hin weißt, oder aber man will dem MA hier an die Karre pinkeln. Als MA würde ich dem AG aufgeben einen Arzttermin während meiner Arbeitszeit in der Frühschicht zu besorgen, oder aber der Betriebsarzt muss seinen After Eigth früher aus dem Bett kriegen und zu meiner Nachtschichtzeit da sein.
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