Erstellt am 15.09.2014 um 17:51 Uhr von Daddy
Nein, es ist kein Beschluss nötig. Wie du schon geschrieben hast. Abmelden beim vorgesetzten und später wieder zurückmelden, wenn du deine normale Tätigkeit wieder aufnimmst.
Erstellt am 15.09.2014 um 19:13 Uhr von Hoppel
@ mcEdeka
Ich weiß ja nicht, seit wann Eure BRV mit dem BetrVG befasst ist ...
aber eine solche Meinung würde mir schwerstens zu Denken geben! Sie soll doch bitte einmal einen Beleg für diese absolute Schwachsinnsaussage suchen und Euch dann vorlegen.
Falls Sie auch weiterhin an dieser Aussage festhalten sollte, sollte Euer Gremium dringenst über eine Neuwahl des BRV nachdenken. Wenn´s schon bei solchen Dingen hapert, muss man das Schlimmste befürchten!
Erstellt am 15.09.2014 um 19:20 Uhr von gironimo
Das BR-Mitglied entscheidet selbst nach pflichtgemäßen Ermessen, wann BR- Arbeit erforderlich ist. Nichts anderes ist aus § 37 BetrVG zu entnehmen.
Gehe doch mal ins BR-Büro. Dort findest Du sicherlich einen Kommentar zum BetrVG (z.B. Fitting oder Däubler). Lese doch dort einmal die Kommentare zum § 37 BetrVG
Erstellt am 15.09.2014 um 20:11 Uhr von mcEdeka
Danke für eure antworten etwas andres hätte mich erstaunt ;-)