Erstellt am 13.09.2014 um 10:20 Uhr von gironimo
Warum sollte die Sitzung ungültig sein? Der BR kann doch di Aufgaben innerhalb des Gremiums auch anders verteilen und die Leitung einer Sitzung einem anderen BR-Mitglied zuweisen.
Aber warum die Frage? Wer stellt denn in Frage, dass die Sitzung nicht o.k. war?
Erstellt am 13.09.2014 um 10:41 Uhr von Nubbel
wie leitet man eine sitzung falsch?
Erstellt am 13.09.2014 um 10:57 Uhr von mcEdeka
In unserer Geschäftsordnung steht genau wer die Sitzung leiten darf und wann und wie die Stellvertretung...
Sie hat mir die Aufgaben im Vorfeld ( mündlich )überlassen ich habe auch Einladung mit ihren Einverständnis mit meinen Namen verschickt. Ich habe dann auch die Sitzung geleitet ohne das sie sich oder ein anderes Mitglied beschwert hat. Aber weil es um einen Beschluss geht der jetzt Stress macht soll die Sitzung wiederholt werden.
Erstellt am 13.09.2014 um 13:39 Uhr von AlterMann
Also, wenn Ihr die Sitzung wiederholen könnt und dabei keine Fristen verstreichen, dann macht es halt.
Und dann tretet Eure GO ind die Tonne und überlegt mal ernsthaft, wie Ihr gerade miteinander umgeht...
Erstellt am 13.09.2014 um 14:31 Uhr von Hoppel
@ mcEdeka
Nur mal so ... eine BR-Sitzung kann man definitiv NICHT wiederholen!
Aber man kann jeden Beschluss, der noch keine Außenwirkung erlangt hat, in einer späteren BR-Sitzung revidieren, genehmigen bzw. heilen! Sollten Anhörungsfristen zu beachten sein, sind die selbstverständlich zu beachten.
Auch Beschlüsse, die bereits Aussenwirkung erlangt haben, können ggf. durch spätere, ordnungsgemäße Beschlussfassung geheilt werden. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Rechtsauffassungen!
Was Eure GO betrifft, scheint Euch entgangen zu sein, dass in einer GO nur das konkreter geregelt werden kann, was durch das BetrVG nicht abschließend geregelt ist.
Im BetrVG ist aber geregelt, dass der BRV für die ordnungsgemäße Ladung zu einer Sitzung verpflichtet ist und die BR-Sitzung leitet!!!
Ebenfalls ist geregelt, dass im Falle der Verhinderung des BRV der/die stellv. BRV diese Pflicht übernimmt.
Da steht NICHTS von, ein stellv. BRV kann nach Gutdünken entscheiden! Wenn sich der/die stellv. BRV überfordert fühlt, wäre ein freiwilliger Rücktritt in dieser Funktion mehr als korrekt. Ansonsten muss halt zum Glück gezwungen werden ...
Aber eine GO, womöglich von der gesetzlichen Vorgabe "Sitzungsleitung" abweicht, darf und sollte man dem Reißwolf überlassen!
Zurück zum Thema ... wer hat denn jetzt ein Problem mit diesem Beschluss? Euer BR oder der AG?
Erstellt am 13.09.2014 um 15:59 Uhr von mcEdeka
Hallo ja der br hat Probleme wir haben etwas beschlossen wodurch der br unter druck kommt nun will sie den Beschluss am liebsten rückgängig machen. Ich muss zugeben das ich wohl auch etwas eigennützig gehandelt habe und nicht richtig aufgepasst habe wegen der Leitung.
Man muss jetzt die Beschlüsse die man heilen möchte auf die nächste Tagesordnunag nehmen.
Danke für eure antworten.
Erstellt am 13.09.2014 um 18:17 Uhr von gironimo
Dann bestätigt die Beschlüsse eben noch einmal. Obwohl ich bei meiner Haltung bleibe, dass sie nicht ungültig sind. Aber sicher ist sicher.
Ansonsten bin ich der Meinung, wer unbequeme Beschlüsse fast, muss auch mit Reaktionen rechnen und damit Leben können.