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Falsche Sitzungsleitung heilbar ?

M
mcedeka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen. Weil unsere Stellvertreterin durch Inkompetenz die Sitzungs Leitung abgegeben hat obwohl sie anwesend war ist die Sitzung ungültig. Meine Frage ist wie kann man oder kann man überhaupt die Sitzung heilen oder muss wiederholt werden? Danke im voraus

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

13.09.2014 um 12:20 Uhr

Warum sollte die Sitzung ungültig sein? Der BR kann doch di Aufgaben innerhalb des Gremiums auch anders verteilen und die Leitung einer Sitzung einem anderen BR-Mitglied zuweisen.

Aber warum die Frage? Wer stellt denn in Frage, dass die Sitzung nicht o.k. war?

N
Nubbel

13.09.2014 um 12:41 Uhr

wie leitet man eine sitzung falsch?

M
mcedeka

13.09.2014 um 12:57 Uhr

In unserer Geschäftsordnung steht genau wer die Sitzung leiten darf und wann und wie die Stellvertretung... Sie hat mir die Aufgaben im Vorfeld ( mündlich )überlassen ich habe auch Einladung mit ihren Einverständnis mit meinen Namen verschickt. Ich habe dann auch die Sitzung geleitet ohne das sie sich oder ein anderes Mitglied beschwert hat. Aber weil es um einen Beschluss geht der jetzt Stress macht soll die Sitzung wiederholt werden.

A
AlterMann

13.09.2014 um 15:39 Uhr

Also, wenn Ihr die Sitzung wiederholen könnt und dabei keine Fristen verstreichen, dann macht es halt. Und dann tretet Eure GO ind die Tonne und überlegt mal ernsthaft, wie Ihr gerade miteinander umgeht...

H
Hoppel

13.09.2014 um 16:31 Uhr

@ mcEdeka

Nur mal so ... eine BR-Sitzung kann man definitiv NICHT wiederholen!

Aber man kann jeden Beschluss, der noch keine Außenwirkung erlangt hat, in einer späteren BR-Sitzung revidieren, genehmigen bzw. heilen! Sollten Anhörungsfristen zu beachten sein, sind die selbstverständlich zu beachten.

Auch Beschlüsse, die bereits Aussenwirkung erlangt haben, können ggf. durch spätere, ordnungsgemäße Beschlussfassung geheilt werden. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Rechtsauffassungen!

Was Eure GO betrifft, scheint Euch entgangen zu sein, dass in einer GO nur das konkreter geregelt werden kann, was durch das BetrVG nicht abschließend geregelt ist.

Im BetrVG ist aber geregelt, dass der BRV für die ordnungsgemäße Ladung zu einer Sitzung verpflichtet ist und die BR-Sitzung leitet!!! Ebenfalls ist geregelt, dass im Falle der Verhinderung des BRV der/die stellv. BRV diese Pflicht übernimmt.

Da steht NICHTS von, ein stellv. BRV kann nach Gutdünken entscheiden! Wenn sich der/die stellv. BRV überfordert fühlt, wäre ein freiwilliger Rücktritt in dieser Funktion mehr als korrekt. Ansonsten muss halt zum Glück gezwungen werden ...

Aber eine GO, womöglich von der gesetzlichen Vorgabe "Sitzungsleitung" abweicht, darf und sollte man dem Reißwolf überlassen!

Zurück zum Thema ... wer hat denn jetzt ein Problem mit diesem Beschluss? Euer BR oder der AG?

M
mcedeka

13.09.2014 um 17:59 Uhr

Hallo ja der br hat Probleme wir haben etwas beschlossen wodurch der br unter druck kommt nun will sie den Beschluss am liebsten rückgängig machen. Ich muss zugeben das ich wohl auch etwas eigennützig gehandelt habe und nicht richtig aufgepasst habe wegen der Leitung. Man muss jetzt die Beschlüsse die man heilen möchte auf die nächste Tagesordnunag nehmen. Danke für eure antworten.

G
gironimo

13.09.2014 um 20:17 Uhr

Dann bestätigt die Beschlüsse eben noch einmal. Obwohl ich bei meiner Haltung bleibe, dass sie nicht ungültig sind. Aber sicher ist sicher.

Ansonsten bin ich der Meinung, wer unbequeme Beschlüsse fast, muss auch mit Reaktionen rechnen und damit Leben können.

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