Fehler in der Wahlausschreibung, falsche Frist - Heilbar?
Hallo liebe BR's,
wir führen das vereinfachte Wahlverfahren, einstufig durch. Jetzt ist mir aufgefallen, dass der Termin der Stimmabgabe nicht stimmt. Nach § 36 Abs. 1 WO i.V.m. ³ 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG muss die Wahl eine Woche nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge stattfinden.
Bei uns war am 15.2. Wahlausschreibung, Wahlvorschläge sind bis 1.3. einzureichen, die Bekanntmachung der Wahlvorschläge erfolgt am 8.3. und die Stimmabgabe am 15.3.. Aber nach oben genannten §§ können die Wahlvorschläge bis 1 Woche vor der Wahl eingereicht werden.
Ist der Fehler (noch) heilbar oder könnte damit die Wahl (auch nachträglich) angefochten werden? Ich bin nicht im Wahlausschuss, aber kandidiere.
Danke für Eure Hilfe Özdemir
Community-Antworten (2)
27.02.2010 um 12:41 Uhr
Doppelt gemoppelt hält nicht immer besser.
27.02.2010 um 19:08 Uhr
@peanuts
deswegen steht doch im Betreff der 2. Anfrage: nochmal hochgeschubst ;-)
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