W.A.F. LogoSeminare

Änhörung zur Kündigung durch den BA

E
EightBall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ein junger Kollege in der Probezeit soll gekündigt werden. Die übliche kurze Anhörung. Nur diesmal will sie der BA erledigen, obwohl wir sonst alle Kündigungen im BR machen.

Jetzt mal eure Meinung. Also ich glaube ja, die Anhörung des BA reicht nicht aus, ja. Ich würde dem Jungen raten, lass dich freistellen und 'kündigen', geh nach Hause und dreh Däumchen. Und wenn die Probezeit abgelaufen ist, kommst du wieder und willst weiterarbeiten. Und wenn sie dir sagen, wieso du arbeitest hier nicht mehr, dann doch! Es ist ja der BR nicht angehört worden! Und sie müssen dir einen Haufen Kohle nachzahlen und noch ne Abfindung damit du wegbleibst. Hehe.

Aber ich bin mir nicht sicher. Ich kann ihm sowas nicht sagen wenn ich selber nicht sicher bin, ja.

EDIT: Der BA ist nicht ermächtigt worden vom BR!

1.270016

Community-Antworten (16)

X
Xantippe

12.09.2014 um 17:42 Uhr

Hallo EightBall, während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen.

Schönes Wochenende

H
Hartmut

12.09.2014 um 17:58 Uhr

Also für mich klingt das nach einem super Plan, Eightball! :))

Aber wenn du ganz sicher gehen willst, sprich mit eurem RA.

R
rtjum

12.09.2014 um 18:49 Uhr

@xantippe

Anhören muss der AG aber.

M
Moreno

12.09.2014 um 19:03 Uhr

Nur diesmal will sie der BA erledigen? Wem hat der AG denn gesagt das der junge Mann gekündigt wird?

P
paula

12.09.2014 um 19:54 Uhr

der AG hört den BR an. Ob der BR das an den BA überträgt ist Sache des BR und das entscheidet dieser und nicht der BA!

Aber der AG kommt hier erst mal seiner Verpflichtung nach und macht alles richtig. Wenn er keine Kenntnis von Eurem Unvermögen hat, ist es für ihn auch völlig unschädlich

E
ElBarnsky

12.09.2014 um 19:57 Uhr

Nur weil der Mitarbeiter während der Probezeit gekündigt werden soll heißt das nicht, dass der AG den BR nicht anzuhören hat. "Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam." §102 Abs. 1 BetrVG Der AG kann daher gerne kündigen. Wenn der BR nicht angehört wurde, ist diese Kündigung unwirksam. Punkt!

M
Moreno

12.09.2014 um 20:05 Uhr

Ne nicht Punkt! Wenn der Arbeitgeber dem BrV die Kündigung mitgeteilt hat hat er seine Pflicht getan. Wenn dann der BA blöderweise sagt wir regeln das ist dies nicht das Problem vom AG.

M
Moreno

12.09.2014 um 20:06 Uhr

Hä ist jetzt ne Antwort verschwunden? :-)

M
metallica

12.09.2014 um 20:12 Uhr

Wem hat der AG die Anhörung übergeben? Dem BRV?

N
Nubbel

12.09.2014 um 20:23 Uhr

Hallo EightBall, während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen.

Schönes Wochenende Antwort 1 Erstellt am 12.09.2014 um 15:42 Uhr von Xantippe

aber nicht ohne anhörung des br

G
gironimo

12.09.2014 um 20:52 Uhr

Natürlich muss der BR angehört werden und der BA kann das eben nicht vom Tisch wischen. Das ärgerliche daran ist, der AG handelt korrekt und der BR macht Fehler. So einfach sollte der BR es sich dann doch nicht machen.

Ich sehe hier eine klare Pflichtverletzung - egal ob der AN klagen kann oder nicht - so etwas sollte nicht gehen.

M
Moreno

12.09.2014 um 20:54 Uhr

Oh der Nuppel mal wieder völlig ahnungslos daneben! Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden auch in der Probezeit!

M
Moreno

12.09.2014 um 20:54 Uhr

Oh Gironimo war schneller als ich :-)

M
metallica

12.09.2014 um 21:56 Uhr

Zitat Xanthippe: "Hallo EightBall, während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen."

Zitat Nubbel: "aber nicht ohne anhörung des br"

Zitat moreno: "Oh der Nuppel mal wieder völlig ahnungslos daneben! Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden auch in der Probezeit!"

Ab ins Bett moreno, es ist schon spät.

M
Moreno

12.09.2014 um 22:06 Uhr

Okay Entschuldigung Nuppel hab den letzten Satz überlesen dachte die Aussage kommt von Dir :-)

H
Hartmut

15.09.2014 um 11:19 Uhr

Aber Leute, ob der AG sich korrekt verhalten hat oder nicht, kann doch dahingestellt bleiben.

Wichtig für den AN (der interessiert mich viel mehr) ist doch, ob der BR angehört wurde oder nicht. Und das ist er nicht! Der BA, der laut Eightball nicht dazu ermächtigt war, ist kein Ersatz. Genauso 'wirksam' hätte man den Kantinenchef anhören können.

Meiner Ansicht nach hat der AN eine unwirksame Kündigung erhalten. Er ist nicht wirksam gekündigt! Wenn er freigestellt ist, soll er das genießen und sich kurz vor Freistellungsende bereit zur Arbeit melden.

Ihre Antwort