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Alle Urlaubstage verplanen ??

K
Kindergartencop
Okt 2022 bearbeitet

Unser AG verlangt von uns alle Urlaubstage für das kommende Jahr zu verplanen und unseren Plan bis Mitte Oktober einzureichen. Wir werden angehalten nicht mal einen einzigen Tag „auf Reserve“ zu lassen. Ist das rechtens? Zumal wir ebenso angehalten werden nur 2x „Wunschfrei“ pro Monat zu beantragen….. In der BV ist dieser Sachverhalt nicht geklärt.

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Community-Antworten (9)

M
Moreno

12.10.2022 um 10:21 Uhr

Und wenn Ihr Eure Tage nicht verplant???? Was will er machen? 2 mal Wunschfrei ist das Überstundenabbau? Ja das kann er festlegen wenn der BR mitspielt.

M
Muschelschubser

12.10.2022 um 11:10 Uhr

Dass Urlaub komplett in dem Jahr genommen werden muss, geht aus §7 BUrlG vor (abgesehen von den dort genannten Ausnahmen).

Nicht aber, dass er zu einem so frühen Zeitpunkt bis auf den letzten Tag verplant werden muss. Insofern kann der AG, außer ständig daran zu erinnern, nichts weiter tun wenn man sich doch ein paar Tage offen lässt.

Da wären konkrete Urlaubsgrundsätze sinnvoll, die mit dem BR verhandelt werden.

Wie ist es denn sonst von den Mitarbeitern gehandhabt worden, und mit welcher Konsequenz?

E
EDDFBR

12.10.2022 um 11:51 Uhr

Moin,

wir haben so etwas ähnliches. Die BV Urlaubsgewährung besagt, dass bis Mitte Oktober 20 Urlaubstage verplant werden müssen. Diese Planung wird dann nach in der BV festgelegten Sozialkriterien in einen Urlaubsplan umgewandelt. Nachträglich eingereichter Urlaub wird ebenso wie eine spätere Änderung bereits verplanten Urlaubs behandelt: Wenn betrieblich möglich wird gewährt, aber die Kriterien aus der BV werden dann bei Konflikten nicht mehr angewendet.

"Wunschfrei" bedeutet bei uns, dass der Mitarbeiter einen Tag eintragen kann, an dem er sich "frei" wünscht. Der Planer wird dann versuchen, das bei der Dienstplangestaltung zu berücksichtigen. Bei kleinen Schichtgruppen bedeutet natürlich jedes zusätzliche Wunschfrei eine erhebliche Verkomplizierung der Dienstplangestaltung. Von daher ist es verständlich, die Anzahl der "Wunschfrei"-Einträge zu begrenzen.

C
celestro

12.10.2022 um 12:11 Uhr

schau mal hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsplanung-fuer-Kalenderjahr-im-Voraus--f136217.html

auch wenn das nichts groß anderes ist, als das schon Gesagte.

K
Kabejan

12.10.2022 um 12:20 Uhr

Wir haben eine BV-Urlaub in der festgelegt ist, dass jeder AN bis Ende Januar 2/3 des Jahresurlaubs verplanen muss. Die restlichen Urlaubstage kann man dann während des laufenden Kalenderjahres beantragen.

Der Urlaub muss bis 31. Dezember genommen werden, es kann aber bei dringender betrieblicher Notwendigkeit eine Übernahme ins Folgejahr erfolgen. Dazu muss ein Antrag (mit Begründung) gestellt und auch vom BR genehmigt werden.

Warum wird bei Euch keine neue BV gemacht, wenn die jetzige nicht viel taugt?

M
Moreno

12.10.2022 um 12:23 Uhr

Kabejan und was passiert wenn man seinen Urlaub nicht verplant?

K
Kjarrigan

12.10.2022 um 13:40 Uhr

"und was passiert wenn man seinen Urlaub nicht verplant?"

Dann kann es wahrscheinlich sein, dass die Urlaubswünsche bei Beantragung nicht genehmigt werden können, weil andere AN schon in der Zeit Urlaub haben.

M
Moreno

12.10.2022 um 13:47 Uhr

Eben Kjarrigan aber auch nicht mehr! Wenn ich jetzt weiß ich will zu einer Zeit in der eh kein Andrang mit Urlaubswünschen ist dann reiche ich einfach keinen ein egal ob der AG oder der BR dies wünscht.

M
Muschelschubser

12.10.2022 um 15:12 Uhr

Die 2/3-Regelung finde ich persönlich absolut fair. Man kommt den Arbeitgeber entgegen, indem er rechtzeitig die Haupt-Urlaubszeiten planen kann. Gleichzeitig hat man selbst bzw. die Kollegen rechtzeitig die Möglichkeit zur Urlaubsplanung und behält Tage für Unvorhergesehenes zurück. Wenn dann noch jemand gegen diese Regelung schießt, z.B. einfach nur aus Prinzip, dann wird es wiederum kontraproduktiv.

Das kann man auch genau so in eine BV bringen.

Aber selbst wenn jemand eine Planung bis auf den letzten Tag vornehmen will, dann wären zunächst einmal die Beweggründe interessant. Ob z.B. 24/7 Produktion im Schichtdienst gewährleistet werden muss, ob soziale Auswahlkriterien eine Rolle spielen oder ob es um die Versorgung von Menschen geht. Es gibt eben Bereiche, wo eine exakte Planung wichtiger ist als in anderen Bereichen.

Und auch das kann man sicher irgendwie regeln, eventuell mit Voraussetzungen, unter denen man Urlaub stornieren kann oder welche Form für die Änderung von Urlaubswünschen eingehalten werden soll.

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