Einstellung von Zeit/Leiharbeitern
Hallo,
es kommt immer wieder vor, dass kurzfristig Zeit/Leiharbeiter eingestellt werden müssen um den ungestörten Betriebsablauf sicherzustellen. Nachdem der letzte Zeit/Leiharbeiter ohne Anhörung des BR eingestellt wurde und wir das reklamiert haben kam der nächste bereits am Tag nach diesem Reklamationsgespräch und wieder ohne offizielle Anhörung des BR.
Hinzufügen muss ich allerdings, dass der Abteilungsleiter bei der Einstellung von Zeit/Leiharbeitern freie Hand hat. Wenn er jemanden benötigt, kann er selbst bei der Zeitarbeitsfirma jemanden anfordern, was er auch getan hat. Ob die NLL selbst jedesmal sofort informiert ist, dass ein neuer Zeitarbeiter kommt ist somit also nicht sicher.
Der Abteilungsleiter hat mitbekommen, dass wir beim letzten mal nicht angehört wurden und reklamiert haben und deshalb hat er uns diesmal einen Notizzettel zukommen lassen, mit dem Namen des Zeitarbeiters und Datum des 1. Arbeitstages. Die Angaben sind natürlich unzureichend aber er benötigt den Mann und wollte damit die Wogen glätten.
Wenn wir uns nun gegen die Einstellung aussprechen schaden wir der Abteilung. Dem NLL wird es eine Freude sein der betroffenen Abteilung mitzuteilen, dass der BR Schuld daran ist, dass keine Unterstützung da ist.
Wir können und wollen die Abteilung nicht hängen lassen aber dass wir wiederholt übergangen werden ist auch nicht hinnehmbar.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Community-Antworten (7)
11.09.2014 um 23:22 Uhr
Erstellt mit dem NLL und den Abteilungsleitern eine Betriebsvereinbarung, die euer Recht auf Mitbestimmung und seinen Wunsch nach Flexibilität berücksichtigt.
11.09.2014 um 23:39 Uhr
Ihr solltet schnellstens das Gespräch mit dem Arbeitgeber (oberster Chef nicht nur NL oder sonstige Vorgesetzte) suchen und darauf drängen, dass dieser dafür Sorgen möge, dass Eure Rechte gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber kann nicht einfach einem Mitarbeiter freie Hand geben und dabei diesem nicht die Anweisung geben, den BR zu beachten. Oft mangelt es da am nötigen Wissen.
Wenn wir uns nun gegen die Einstellung aussprechen schaden wir der Abteilung. Dem NLL wird es eine Freude sein der betroffenen Abteilung mitzuteilen, dass der BR Schuld daran ist, dass keine Unterstützung da ist. <
Der Verursacher des Schadens wäre nicht der BR sondern die Verantwortlichen, die die Rechte des BR nicht achten. Das solltet Ihr klarstellen und auch bei Euren Überlegungen berücksichtigen.
12.09.2014 um 10:29 Uhr
"Erstellt mit dem NLL und den Abteilungsleitern eine Betriebsvereinbarung, die euer Recht auf Mitbestimmung und seinen Wunsch nach Flexibilität berücksichtigt."
Hoffentlich macht das keine Schule. Ich kenne keinen AG, der nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Wunsch nach Flexibilität möglichst laut hinaus posaunt. Und aus Sicht des AG ist das auch absolut nachvollziebar. Dass der Abteilung "geschadet" ist, wenn der LAN nicht käme dürfte zu allererst am Planungsmangel liegen. AN werden mal krank und haben auch mal Urlaub, dass ist kein Geheimnis und muss man als AG aushalten können. Wenn dann aber prompt ein LAN kommen muss ist die Abteilung zu dünn besetzt und der Fehler liegt in der Personalplanung und nicht beim BR!
Was ich tun würde: NLL anschreiben, dass die Mitbestimmung nicht beachtet wurden mit den Daten des Verstoßes (also Einstellung nach §99 BetrVG eines LAN ohne Anhörung und Zustimmung des BR inkl Zeitpunkt) und darauf hinweisen, beim nächsten mal wird die Einstellung per Beschlussverfahren angegriffen. Im übrigen hatten wir bis vor 5-6 Jahren ähnliche Zustände mit den gleichen Argumenten. Inzwischen klappt das ganz gut. Wenn ihr allerdings zu oft zuschaut, wie man euch auf der Nase herumtanzt, wird man euch recht bald völlig ignorieren, da ihr ja sowieso nichts dagegen unternehmt
12.09.2014 um 12:10 Uhr
Ich bin der Meinung, dass man innerhalb einer BV bessere inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten, als wenn ich routinemäßig, kurzfristig Anhörungsbögen zugesendet bekomme. Aber vermutlich führe ich einfach zuwenige Grabenkämpfe mit irgendwelchen Abteilungsleitern...
12.09.2014 um 12:34 Uhr
Diese "kurzfristigen Anhörungsbögen" muss man ja nicht aus der Hüfte bearbeiten. Solange keine Zustimmung da ist wird nicht eingestellt. Spätestens wenn der Chef nur noch 70% Leistung abrufen kann, wird er schon von ganz allein die Abteilungen aufstocken um nicht jeden Ausfall ad hoc mit LAN kompensieren zu müssen, die er so kurzfristig sowieso nicht vom BR bekommt. Nur weil der Chef einen LAN als beste Lösung ansieht, muss das noch lange nicht die beste Lösung sein. In der Regel bringen LAN wieder neue Probleme. Was auch immer der Hinweis mit den Grabenkämpfen sollte, für mich klingt es eher als wäre in deinen Augen die Lösung des Chefs gesetzt, du willst sie nur noch ein wenig ausgestalten. Ausgestalten kann in dem Zusammenhang aber nur bedeuten auf Mitbestimmungsrechte zu verzichten ...
12.09.2014 um 13:05 Uhr
Möglich. Wenn ich mich in unserer Region so umschaue, sind diese Chefs aber spärlich gesät. Normalerweise wird dann auf Verschleiß gefahren bis es gar nicht mehr geht. Gesetzt ist garnichts, aber hier würde man sich die Argumentation der Betroffenen anhören und gemeinsam wann und wie festlegen. Ich will doch nicht die Anhörung automatisieren, sondern erwarte das man alle Möglichkeiten abwägt und daraus ein Konzept macht, was allen hilft und z.B. die Bedingungen für Neueinstellungen mitdefiniert (25x LA = eine Neueinstellung).
12.09.2014 um 17:38 Uhr
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