Erstellt am 10.01.2008 um 12:44 Uhr von Angi1
Hallo Lilo,
der § 100 BetrVG ist eine Ergänzung des § 99 BetrVG kein Ersatz. Er darf nur eingesetzt werden, wenn die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.01.2008 um 12:57 Uhr von Lilo
Angi
mein Arbeitgeber ist der Meinung es war sehr Dringend mal Nötig
Erstellt am 10.01.2008 um 13:15 Uhr von waschbär
@Lilo,
der Spassvogel ahh Bär im Forum bin immer noch ich und die Angie ist musste schon genug Waschbärmüll ertragen.... aber das nur amrande.
Liebe Lilo wie Reden aber auf Perspektive noch über Einstellungen ?
und über dinge wie wenn der BR nicht der Einstellung zu stimmt und der Ag doch Einstellen will oder der AG Einstellen möchte aber schneller sein will als der BR in wallung kommt oder aber der Ag meint zu glauben das er dem BR alles erklären kann und der Br damit zu frieden ist das er einen § vorgelesen bekommen hat wo steht der AG darf Einstellen auch ohne den BR weil ja voll der Wichtige Grund vorlag ???
Erstellt am 10.01.2008 um 14:27 Uhr von pit47
@Lilo,
schweigt der BR zu dieser Maßnahme, gilt die Maßnahme als vorläufig gebilligt.
Bestreitet der BR, dass diese Maßnahme aus sachlichen Dingen erforderlich ist, muss er dieses dem AG unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen.
Bitte lese auch die enstsprechenden Kommentare zum § 100 BetrVG.
Erstellt am 10.01.2008 um 14:48 Uhr von waschbär
pit47,
Lilo ist doch kein Lamm ... Es waren doch die lämmer die schwiegen , bei Hanibal .-()
Aber stimmt, wer Schweigt läuft gefahr das er zustimmt. Laut Recht