Einstellung von Leiharbeitern - notfalls auch die Est einschalten?
Wir möchten eine BV zum Thema "Einstellung von leiharbeitern" abschliessen, in der im voraus die Zustimmung unter gewissen bedingunen für die Einstellung von leiharbeiter erteilt wird.
Was ist wenn der AG diese nicht abschliessen möchte? Ist dies eine Angelegenheit bei der wir notfalls auch die Est einschalten können oder ist dies keine Angelegenheit für eine Est?
Vielen Dank und guten Morgen noch :-)
Community-Antworten (7)
29.05.2008 um 10:55 Uhr
@ela1982,
imho....Im Rahmen seines Initiativrechts, kann der BR den Abschluss einer BV über den Einsatz von Leiharbeitnehmern verlangen. Leider ist eine solche BV nicht über eine Einigungsstelle erzwingbar.
29.05.2008 um 11:10 Uhr
@ela warum will denn der BR mittels einer BV seine Zustimmung "im voraus" zur Einstellung von LA erteilen? ihr würdet euch dadurch in eurer Mitbestimmung selber gravierend beschneiden; alle LA könnten dann ohne weitere Anhörung des BR eingestellt werden? wenn ich euer AG wäre, würde ich sofort unterschreiben und euch zum Kuchen einladen; was sollen denn das für "gewisse Bedingungen" sein?
29.05.2008 um 11:18 Uhr
@uhu ...und da wären wir mal wieder bei der zentralen Frage: Darf ein BR seine grundlegenden MB-Rechte nach §§ 99 BetrVG und 14 AÜG am Eingang einer Betriebsstätte resp. an eine BV abgeben?
29.05.2008 um 11:46 Uhr
@Kölner ganz sicher nicht; kann es sein, dass meine Denkanstöße nicht verstanden werden? als AG würde ich es trotzdem sofort unterschreiben; wär mir doch egal, ob der BR dadurch gegen seine Pflichten verstößt; vor allem, wenn der BR selber damit ankommt;
29.05.2008 um 11:52 Uhr
@uhu Ich fand Deinen Einwand vollkommen gut; meine Aussage sollte Deine These nur stützen!
29.05.2008 um 11:53 Uhr
@kölner,
was für eine Frage.... ! Aus deiner frage und der Antwort von UHU ergibt sich für nun wieder die frage...
Darf ein Teamer einen BR aus einen Seminar werfen, weil der BRM offensichtlich AG Freundlich und BerVG abwertend agiert ?
29.05.2008 um 11:56 Uhr
@Soenke, JA, der Teamer muss nur abwägen.... und bereit sein die Folgen zu tragen.
Ich bin ja immer noch für die "Prügelstrafe".
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