Erstellt am 14.10.2006 um 08:42 Uhr von w-j-l
Richtig blöd aus Sicht derjenigen, die ein Interesse an diesem Beschluss haben. Bei regelmäßigen Sitzungen lässt sich ein Beschluss doch (für die meisten Fälle) jederzeit nachholen. Es muss doch nicht sein, dazu solch Misstrauen erweckende Aktionen zu machen.
Erstellt am 14.10.2006 um 09:14 Uhr von sonic
Morgen Ramses II.
Die Sitzung war am 18.7, das Protokoll wurde nie verlesen,denn an den nächsten Sitzungen war ich wieder dabei.Da sollen dann immer die Protokolle der vorherigen Sitzungen verlesen werden. Ein wiiiir lassen meine Kollegen nicht zu, da sie eine AG vertretung sind und ich Alleinkämpfer für die MA.
Erstellt am 14.10.2006 um 10:06 Uhr von Fayence
sonic,
da würde ich doch dringend den Umgang mit Protokollen reglementieren.
Auch die Formulierung "Einstimmiger Beschluss", lässt die Rechtmässigkeit einer Beschlussfassung nicht erkennen.
Von 9 BRMs könnten z.B. nur 4 an der "Beschlussfassung" teilgenommen haben...
Oder wurde zusätzlich vermerkt, wie viele BRMs an der Abstimmung beteiligt waren?
Dann wäre noch die Frage, ob es sich um einen Beschluss handelt, welcher bereits Aussenwirkung erlangt hat? Sonst ist es im konkreten Fall eh ein Streit um des Kaisers Bart.
Erstellt am 14.10.2006 um 10:21 Uhr von sonic
fayence
der Beschluss hat Auswirkungen auf die MA, die stinksauer sind.
Es wurde die Anzahl vermerkt.
es ist fact, das der Beschluss überhaupt nicht gefasst wurde. Es wurde über diese Thema geredet und ein BRM wurde aufgefordert unsere Meinung darüber der GL mitzuteilen. Wir waren prinzipiell für das Anliegen das AG doch unter Berücksichtigung einiger Auflagen.Das hat der AG jetzt ignoriert und telt den MA mit, das es vom BR beführwortet wurde, was einfach so nicht stimmt. Um sich nicht mit der GL anzulegen, fahren die jetzt einfach die Schiene" wir haben zugestimmt " und das ist eine Lüge.
Erstellt am 14.10.2006 um 10:37 Uhr von Lotte
sonic,
sehe hier kaum Möglichkeiten. Du kannst den Beschluss anfechten, brauchst beim ArbG aber Zeugen. Frage wäre auch, ob eine Anfechtung noch den gewünschten Erfolg bringt, da die Verhandlung vielleicht erst in einem halben Jahr ist. Könntest natürlich eine einstweilige Verfügung erwirken wollen.
Könntest Du nicht die Auflagen nochmal auf die TO setzen lassen und darüber einen Beschluss fassen lassen?
Erstellt am 15.10.2006 um 16:25 Uhr von Heini
Diese Anschuldigung muss man beweisen können. Ob die Aussage einer Person gegen über der Mehrheit überhaupt etwas bewirkt bezweifele ich. Hier wäre es klüger die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Es ist mir nicht bekannt, das die Genehmigung des Protokolls auf die Wirksamkeit eines Beschlusses Einfluss hat.