W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokollfälschung (Verdacht)- was kann das einzelne BR-Mitglied tun?

S
sonic
Jan 2018 bearbeitet

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, das ein Protokoll nachträglich geändert wurde. Es wird behauptet, es wäre ein einstimmiger Beschluss gefasst worden. Ein BR -Mitglied sagte, das kein Beschluss gefasst wurde und das damals geladene Ersatzmitglied sagt das auch.Ich,als ordentliches Mitglied(war an der Sitzung nicht dabei) wollte Einsicht in das Protokoll, was mir erst verweigert wurde bis ich es schriftlich machte und mit Konsequenzen drohte. Dort steht nun "Einstimmiger Beschluss "Zeit zum umschreiben war gegeben.Das Mitglied das auch sagt es ist kein Beschluss gefasst worden fragte die anderen, die plötzlich alle Behaupten es wäre ein Beschluss gefasst worden und Ihr ist auch gedroht worden, sie solle vorsichtig sein mit Ihren Behauptungen..Am Di haben wir diesbezgl. Sitzung.Was würdet Ihr tun.Das Esatzmitglied steht dazu, das ordent.Mitgl. hat Angst weis noch nicht wie sie sich am Di verhält.

5.94506

Community-Antworten (6)

W
w-j-l

14.10.2006 um 10:42 Uhr

Richtig blöd aus Sicht derjenigen, die ein Interesse an diesem Beschluss haben. Bei regelmäßigen Sitzungen lässt sich ein Beschluss doch (für die meisten Fälle) jederzeit nachholen. Es muss doch nicht sein, dazu solch Misstrauen erweckende Aktionen zu machen.

S
sonic

14.10.2006 um 11:14 Uhr

Morgen Ramses II. Die Sitzung war am 18.7, das Protokoll wurde nie verlesen,denn an den nächsten Sitzungen war ich wieder dabei.Da sollen dann immer die Protokolle der vorherigen Sitzungen verlesen werden. Ein wiiiir lassen meine Kollegen nicht zu, da sie eine AG vertretung sind und ich Alleinkämpfer für die MA.

F
Fayence

14.10.2006 um 12:06 Uhr

sonic, da würde ich doch dringend den Umgang mit Protokollen reglementieren.

Auch die Formulierung "Einstimmiger Beschluss", lässt die Rechtmässigkeit einer Beschlussfassung nicht erkennen. Von 9 BRMs könnten z.B. nur 4 an der "Beschlussfassung" teilgenommen haben...

Oder wurde zusätzlich vermerkt, wie viele BRMs an der Abstimmung beteiligt waren?

Dann wäre noch die Frage, ob es sich um einen Beschluss handelt, welcher bereits Aussenwirkung erlangt hat? Sonst ist es im konkreten Fall eh ein Streit um des Kaisers Bart.

S
sonic

14.10.2006 um 12:21 Uhr

fayence der Beschluss hat Auswirkungen auf die MA, die stinksauer sind. Es wurde die Anzahl vermerkt. es ist fact, das der Beschluss überhaupt nicht gefasst wurde. Es wurde über diese Thema geredet und ein BRM wurde aufgefordert unsere Meinung darüber der GL mitzuteilen. Wir waren prinzipiell für das Anliegen das AG doch unter Berücksichtigung einiger Auflagen.Das hat der AG jetzt ignoriert und telt den MA mit, das es vom BR beführwortet wurde, was einfach so nicht stimmt. Um sich nicht mit der GL anzulegen, fahren die jetzt einfach die Schiene" wir haben zugestimmt " und das ist eine Lüge.

L
Lotte

14.10.2006 um 12:37 Uhr

sonic,

sehe hier kaum Möglichkeiten. Du kannst den Beschluss anfechten, brauchst beim ArbG aber Zeugen. Frage wäre auch, ob eine Anfechtung noch den gewünschten Erfolg bringt, da die Verhandlung vielleicht erst in einem halben Jahr ist. Könntest natürlich eine einstweilige Verfügung erwirken wollen.

Könntest Du nicht die Auflagen nochmal auf die TO setzen lassen und darüber einen Beschluss fassen lassen?

H
Heini

15.10.2006 um 18:25 Uhr

Diese Anschuldigung muss man beweisen können. Ob die Aussage einer Person gegen über der Mehrheit überhaupt etwas bewirkt bezweifele ich. Hier wäre es klüger die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es ist mir nicht bekannt, das die Genehmigung des Protokolls auf die Wirksamkeit eines Beschlusses Einfluss hat.

Ihre Antwort