Erstellt am 10.09.2014 um 09:13 Uhr von Matze
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/drittelbg/gesamt.pdf
Gesetz über die Drittelbeteiligungder Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
"§ 1 Erfasste Unternehmen
(1) Die Arbeitnehmer haben ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe dieses Gesetzes in
...
5. einer Genossenschaft mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. § 96 Abs. 2 und die §§ 97 bis 99 des Aktiengesetzes sind entsprechend anzuwenden. Die Satzung kann nur eine durch drei teilbare Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern festsetzen. Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten.
...
(3) Die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gelten insoweit nicht, als sie den Vorschriften dieses Gesetzes widersprechen."
Streubt sich der AG, solltet ihr einen Anwalt hinzuziehen.
Wir haben das in unserem Betrieb mit einem Anwalt von ver.di geregelt (inzwischen >2000 MA).
Erstellt am 10.09.2014 um 13:57 Uhr von Kölner
Ehrlich
Gibt es denn überhaupt einen Aufsichtsrat?