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Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

E
ehrlich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, haben wir, wir sind ein neuner Betriebsrat in einer Genossenschaft mit ca. 400 Arbeitnehmern. Wir, die Mutter haben noch einige Töchter, die allerdings andere Unternehmensformen sind - GmbH mit Betriebsrat, GmbH und Co. KG mit Betriebsrat und Betriebsteile ohne Betriebsrat. Im Ganzen nennen wir uns Konzern mit einer Personalstärke von ca. 660 Mitarbeitern, einen Anspruch auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Wer hat Erfahrung und kann mir mögliche Weg aufzeigen, diesen Anspruch umzusetzen. Vielen Dank vorab schon einmal.

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Community-Antworten (2)

M
Matze

10.09.2014 um 11:13 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/drittelbg/gesamt.pdf Gesetz über die Drittelbeteiligungder Arbeitnehmer im Aufsichtsrat "§ 1 Erfasste Unternehmen (1) Die Arbeitnehmer haben ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe dieses Gesetzes in ... 5.   einer Genossenschaft mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. § 96 Abs. 2 und die §§ 97 bis 99 des Aktiengesetzes sind entsprechend anzuwenden. Die Satzung kann nur eine durch drei teilbare Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern festsetzen. Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten.  ... (3) Die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gelten insoweit nicht, als sie den Vorschriften dieses Gesetzes widersprechen." Streubt sich der AG, solltet ihr einen Anwalt hinzuziehen. Wir haben das in unserem Betrieb mit einem Anwalt von ver.di geregelt (inzwischen >2000 MA).

K
Kölner

10.09.2014 um 15:57 Uhr

Ehrlich Gibt es denn überhaupt einen Aufsichtsrat?

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