Gründung Arbeitnehmervertretung vor Wahl zum WV
Hallo zusammen, drei Tage vor der angesetzten Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes hat der AG eine Arbeitnehmervertretung quasi BR light als Gegenmodell vorgestellt. Diese Arbeitnehmervertretung soll ähnlich einem BR sein, jedoch soll diese auf einem Vertrag zwischen GF und der Vertretung beruhen. Es wurden einige AN vorgestellt die sich dafür einsetzen würden. Der AG hat die AN dazu angehalten sich zu entscheiden zwischen BR oder der Vertretung und dementsprechend auf der Betriebsversammlung bei der Wahl des WV zu wählen. Der AG schließt die Gründung beider Vertretungen paralell aus, sprich entweder oder. Ist dies als aktives Gegenwirken des AG gegen einen BR zu betrachten? Vielen Dank vorab
Community-Antworten (4)
21.09.2024 um 11:36 Uhr
"Ist dies als aktives Gegenwirken des AG gegen einen BR zu betrachten?"
Nö, er kann Gremien welcher Art auch immer bilden.
"hat der AG eine Arbeitnehmervertretung quasi BR light als Gegenmodell vorgestellt."
Wird ganz gern mal versucht. Ist am Ende aber nur ein zahnloser Tiger ohne Rückendeckung des BetrVG.
"Der AG hat die AN dazu angehalten sich zu entscheiden zwischen BR oder der Vertretung und dementsprechend auf der Betriebsversammlung bei der Wahl des WV zu wählen."
Was will er auch mehr sagen?
"Der AG schließt die Gründung beider Vertretungen paralell aus, sprich entweder oder."
Das einzige, was er ausschließen kann, ist die Gründung seines BR light, falls ein richtiger BR zustande kommt. Was ja auch Sinn macht. Im Umkehrschluss kann er zwar einen BR light ins Leben rufen - die parallele Gründung eines richtigen BR kann er "ausschließen" wie er will - die passiert auch ohne seine Zustimmung.
Wenn es schon so losgeht...stehen anstrengende Zeiten bevor.
22.09.2024 um 22:32 Uhr
"Nö, er kann Gremien welcher Art auch immer bilden."
Sehe ich völlig anders! Es wird deutlich gemacht "entweder / oder" ... und das sich die Menschen entscheiden sollen.
Bitte eine derart gegen den BR gerichtete Aktion nicht einfach so beiseite wischen.
23.09.2024 um 10:23 Uhr
Viel Spaß mit einer Arbeitnehmervertretung light. Betteln und hoffen sind die Themen bei der Vertretung. Schulungen brauchts ja nicht und auch irgendwelche Rechte hat diese Vertretung auch nicht. Selbst wenn der AG vertraglich Rechte zusichert so kann er diese ruck zuck wieder zurück nehmen.
24.09.2024 um 12:44 Uhr
Mein Arbeitgeber hat das vor Jahre mal versucht. "Wir brauchen doch kein BR, können das auch so machen..." Da habe ich freundlich gelächelt, den Kopf geschüttelt und gesagt, dass ich ein gremium auf Grundlage des BetrVG möchte und jede andere Form kategorisch ablehne. Sie realisierte sich, dass es da kein verhandlungsspielraum gab, kam nie wieder auf dem Tisch.
In eurem Fall ist es unerheblich was der AG macht. Wenn ihr ein ordentliche Versammlung zum Wahl des WVs habt (Einladung, Tagesordnung etc. entsprechend der Wahlordnung des BEtrVG), reichen zwei Leute um den WV zu wählen, dann geht da sganz seinen Gang. Meckert der AG, kann er gerne zum Arbeitsgericht.
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