Kurzfristige Wahl einer Arbeitnehmervertretung!
Wir sind ein ca 75 Personen umfassender Betrieb.Wir haben keine Arbeitnehmervertretung. Heute haben wir einen Vertrag vorgelegt bekommen der einige seltsame Formulierung zu einem Zeitkonto beinhaltet und wer diesen Vertrag nicht unterzeichnet bis morgen 13 Uhr wird wohl am Montag gekündigt werden! Kann man mit einer Art Notstandshilfe kurzfristig eine Arbeitnehmervertretung gründen und dagegen vorgehen?
Community-Antworten (9)
27.03.2014 um 21:40 Uhr
Selbst ohne Betriebsrat: in einem Betrieb mit 75 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz (wenn die persönliche Maßgabe greift, dass man 6 Monate im Betrieb ist) und so einfach kann man nicht gekündigt werden.
27.03.2014 um 21:42 Uhr
Ja, sich endlich aufraffen und entsprechende Absprachen mit den Kollegen treffen. Ihm dann seine Verträge im Bündel an den HALS werfen. Wenn er dann noch frech wird, allesamt die Arbeit niederlegen und einfach einmal Streiken. Dazu bedarf es in so einem Fall auch keiner GW. Die hier im Grunde auch nichts anderes machen könnte, als euch dies zu empfehlen. Es sei denn, ihr seit wenigstens organisiert, was ich allerdings bezweifle.
Da hier, wie so oft, wohl nicht alle an einem Strang ziehen werden, muss man entweder in den sauren Apfel beißen, oder dann eine Kündigungsschutzklage erheben. Am besten dann auch alle Gekündigten gleichzeitig.
Ansonsten, Betriebsrat gründen. Da hier der Chef bestimmt nicht mitspielt, wird es wohl das normale Verfahren werden. Also minimum 6 Wochen ab Wahl eines Wahlvorstand.
27.03.2014 um 22:58 Uhr
die Empfehlung ohne Gewerkschaft zu streiken... na viel Spass dabei die Scherben danach zusammenzukehren
solche Tipps sind unterirdisch
28.03.2014 um 00:17 Uhr
Du solltest hier jetzt nicht ein Streiken immer in Bezug mit einer GW sehen.
Wenn ich etwas erreichen will, kann ich auch streiken, ohne in einer GW zu sein. Oder sollte ich besser sagen: Wir legen alle die Arbeit nieder, weil unser Alter uns was Böses will.
Wenn sich hier alle einig sind, ist es egal, ob da eine GW dahintersteht oder nicht. Im Gegenteil, passiert dies ohne Beteiligung einer GW, dürfte erst recht ein Grund vorhanden sein, sich hier als Chef einmal ein paar Gedanken zu machen.
Die rechtlichen Grundlagen zu: wer darf wann, wie, wo, weshalb etc. waren hier natürlich nicht die Grundlage meiner Ansage. Hier geht es ausschließlich nur darum, wie ich einen unberechtigten Angriff am ungeschicktesten abwehren kann.
28.03.2014 um 03:53 Uhr
Es gibt keine Möglichkeit das Verfahren zur Gründung von Arbeitehmervertretungen zu beschleunigen. Wenn der Kündigungsdruck so hoch ist, geh mit deinen Kollegen als erstes zu einem Anwalt, danach zur Gewerkschaft, versuche möglichst Kollegen mitzunehmen. Ein wilder Streik ohne Verhandlung ist keine Option.
@Farce Bist du besoffen?
28.03.2014 um 10:56 Uhr
wird wohl gekündigt werden, heißt das, das der AG jedem gesagt hat, unterschreiben oder gehen??
was passiert wohl wenn von den 75 MA 30 nicht unterschreiben und gekündigt werden???
Der Betrieb wird nicht mehr handlungsfähig sein, es sei denn es sind nur ganz einfache Tätigkeiten zu verrichten, die man innerhalb weniger Stunden/ Tage hundertprozentig beherrschen kann.
Last euch nicht so einfach ins Bockshorn jagen. Spätestens jetzt wäre wohl die Einleitung einer BR - Wahl mehr als nötig.
28.03.2014 um 13:38 Uhr
Zitat (Farce): "Wenn er dann noch frech wird, allesamt die Arbeit niederlegen und einfach einmal Streiken."
Welch ein Geschenk für den Arbeitgeber! Endlich kann er diejenigen die er schon lange loswerden wollte beinahe gefahrlos kündigen.
@Meller: Selbst wenn es möglich wäre, spontan einen BR zu wählen, was versprichst Du Dir in dieser Situation davon? Diese Kollegen wären damit ja noch kein bisschen geschult und wüssten gar nicht ob und was sie in diesem Falle tun dürfen. Dieser BR würde vielleicht sogar mehr schaden als nutzen.
Geht die BR-Wahl in Ruhe an und gebt den neuen BR-Kollegen dann erst einmal ein halbes Jahr Zeit sich in ihre neue Rolle hineinzufinden
30.03.2014 um 01:17 Uhr
Ich weiß ja nicht, ob das jetzt unbedingt ein Geschenk ist über das er sich freut.
Du weißt aber schon, dass auch hier der Gleichbehandlungsgrundsatz greift. Der AG dann aber auch allein seinen Betrieb weiter führen müsste. Von der öffentlichen Außenwirkung wollen wir da noch gar nicht Reden.
Es muss ja auch nicht immer so ausgehen, wie der wilde Streik bei Ford 1973. Der einigen hier ja vielleicht noch bekannt sein dürfte (zumindest von Erzählungen).
Leider erhalten die 5 Thesen von Anton Pannekoek aus 1947 heute mehr und mehr wieder einen Grund zur Auferstehung. Bzw. sind sie noch gar nicht ausgestorben.
31.03.2014 um 15:14 Uhr
Zitat (ActionHero): "Du weißt aber schon, dass auch hier der Gleichbehandlungsgrundsatz greift."
Ich bin mir nicht sicher, welchen Gleichbehandlungsgrundsatz Du meinst. Kannst Du ihn bitte mal niederschreiben?
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