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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfechtung der BR WAHL

M
metalicats
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle. Ich habe ein Problem bei dem ich eure Hilfe brauche. Ich habe mich vor ein paar Monaten von ein paar Kollegen überreden lassen bei einer Anfechtung unserer BR- Wah mitzumachen.Jetzt nach dem ersten Gerichtstermin habe ich herausgefunden, dass es keinen Grund für eine Anfechtung gibt. Kann mir jemand sagen, ob die Kosten hierfür trotzdem der AG zu tragen hat oder muss ich mich am Ende an den Kosten beteiligen?

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

10.09.2014 um 00:33 Uhr

@ metalicats

Tja ... es kommt drauf an!

Geb mal unter Suche 242497 ein; in der Antwort findest Du nähere Erläuterungen.

M
Mario

10.09.2014 um 09:53 Uhr

Grundsätzlich würde ich erstmal nein sagen. Weil die wahlanfechtung zu den wahlkosten gehört und die muss der Arbeitgeber tragen. Aber wenn es nichts anzufechten gab und das vielleicht Vorsatz war was zu beweisen ist dann könnte es vielleicht auch ganz anders aus sehen

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