Erstellt am 09.09.2014 um 22:33 Uhr von Hoppel
@ metalicats
Tja ... es kommt drauf an!
Geb mal unter Suche 242497 ein; in der Antwort findest Du nähere Erläuterungen.
Erstellt am 10.09.2014 um 07:53 Uhr von Mario
Grundsätzlich würde ich erstmal nein sagen. Weil die wahlanfechtung zu den wahlkosten gehört und die muss der Arbeitgeber tragen. Aber wenn es nichts anzufechten gab und das vielleicht Vorsatz war was zu beweisen ist dann könnte es vielleicht auch ganz anders aus sehen