Erstellt am 09.09.2014 um 17:51 Uhr von Nubbel
liebster pickel, du denkst der br sollte Richter sein?
Erstellt am 09.09.2014 um 21:26 Uhr von ganther
Tja ich glaube so etwas macht sich kein BR einfach. Und ich habe Respekt vor einer solchen Entscheidung. Denn ich will auch nicht Richter über ein solches Gremium spielen
Erstellt am 09.09.2014 um 22:03 Uhr von Hoppel
"Mit einer Zustimmung verbaut ihr dem betroffenen AN NICHTS!
das stimmt so nicht, was ist mit dem anspruch auf weiterbeschäftigung? der geht bei einem kündigungsschutzprozess flöten. und auch arbeitsrichter lassen sich da gerne beeinflussen
Antwort 4 Erstellt am 09.09.2014 um 08:40 Uhr von Nubbel"
Soso ...
Seit wann kann ein BR gegen eine FRISTLOSE Kündigung Widerspruch einlegen???
Du solltest Dir nochmal den § 102 BetrVG zu Gemüte führen ...
(5) Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen.
Ich bleibe deshalb auch bei meiner Meinung, dass ein BR auch mal Flagge zeigen darf/sollte!
Erstellt am 09.09.2014 um 23:31 Uhr von Nubbel
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_weiterbeschaeftigung.htm
Erstellt am 10.09.2014 um 08:44 Uhr von Kulum
Seit wann übernimmst du denn ungefiltert jeden Mist Nubbel?
Runterscrollen bis "Anhörung des Betriebsrats"! Letzter Satz
Erstellt am 11.09.2014 um 02:31 Uhr von Timmy
... Ich hatte die Frage bzgl. Zustimmung zur Kü gestellt... Also nochmal für "Neulinge" . Sollte der BR nun einer fristlosen Kündigung zustimmen oder es besser bleiben lassen? Was wenn der AG eine Zustimmung erwartet?
Erstellt am 11.09.2014 um 10:33 Uhr von Snooker
@Timmy
macht euch nicht zum Lakaien des AG. Ob dieser irgendwas erwartet oder nicht spielt keine Rolle. Auch dieser Kollege der gekündigt werden soll hat dir vielleicht seine Stimme bei der letzten Wahl gegeben. und auch er hat das recht auf die bestmögliche Verteidigung durch euch. Der AG kann ihn ja auch ohne eure Zustimmung kündigen, aber ihr behaltet ne reine Weste.
Erstellt am 11.09.2014 um 13:51 Uhr von Kulum
@Timmy
Dein §102 BetrVG könnte ja aus irgendwelchen Gründen anders aussehen als der in meiner Kommentierung.
Weder meine aktuelle Kommentierung noch die, die mir in der Vergangenheit zur Verfügung standen, sieht oder sah in §102 BetrVG die Zustimmung oder den Widerspruch des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung vor.
Und was den AG angeht - wer keine Erwartungen hat, kann auch nicht enttäuscht werden.
Warum ist für einen BR wichtig, was der AG gerne hätte? Ihr seid die Vertreter der Arbeitnehmer, nicht des AG
Erstellt am 11.09.2014 um 19:20 Uhr von Timmy
Vielen Dank für eure Meinungen dazu!