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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwang zur Kalendernutzung

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Souvereign
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe User !

Hatten gerade unsere BR-Sitzung und wurden mit folgender Frage konfrontiert: Vorgesetzte fragen uns, ob es ein Problem sei, daß die Außendienstmitarbeiter alle Ihre Termine in einen Kalender eintragen. Nicht zeitlich (also mit genauen Stunden), sondern nur zur Übersicht (um bei Ausfällen entsprechend reagieren zu können).

Es kam bei der "Beratung" heraus, das man kein Problem darin sehe. Man bräuchte auch keinen Beschluss dazu, weil es zur Mitarbeiterüberwachung nicht tauge (weil ja keine konkreten Zeiten eingepflegt werden sollen). Auch das "jeder Nutzer des Systems" sämtliche Einträge dieser MA sehen kann, stelle kein Problem dar. Unser BRV will das morgen so weiter geben.

Frage 1.) Müßten wir (sofern die Vorgesetzten die Nutzung zwingend vorschreiben wollen) nicht wenigstens einen Beschluss fassen wegen "Frage des Ordnungsverhaltens ?

Frage 2.) Seht Ihr in Sachen Datenschutz ein Problem, wenn JEDER Nutzer (nicht nur die Vorgesetzen) die Termine einsehen kann ?

Danke und Gruß Souvereign

1.37005

Community-Antworten (5)

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gironimo

28.04.2016 um 19:30 Uhr

Ein Beschluss ist immer erforderlich. Auch wenn Ihr sagt, wir sehen darin kein Problem. Schließlich kann man nur feststellen, ob die Mehrheit eine Meinung vertritt, wenn man darüber abgestimmt hat.

So ganz unproblematisch sehe ich das Ganze nicht. Aber dazu müsste man mehr Details wissen

S
Souvereign

28.04.2016 um 19:43 Uhr

Nur ich hatte "ein Problem" damit. Könntest Du aber näher erläutern, was Du problematisch findest, bzw. was für weitere Infos nötig wären ?

G
Globus

28.04.2016 um 19:48 Uhr

ich antworte mal.... Ich hätte da auch ein Problem damit, dass alle An sehen, wann ich welcheTermine habe, wann ich Urlaub habe oder AU bin oder wie auch immer - es hat keinen was anzugehen...

Basta

S
Souvereign

28.04.2016 um 20:17 Uhr

Ob die MA Urlaub da rein schreiben, weiß ich gar nicht. Danke für die "Idee", werde mal nachfragen.

AU kann ich mir allerdings überhaupt nicht vorstellen. Ausschließen aber auch nicht zu 100%.

Nochmal Danke !

G
gironimo

28.04.2016 um 21:01 Uhr

Zumindest werden geplante Kundenbesuche mitarbeiterbezogen pro Kalendertag erfasst (also doch eine zeitliche Erfassung). Die Frage ist, wie verbindlich ist diese Planung? Kann es dazu kommen, dass man sagt: "warum waren sie denn nicht da? Ihr Kollege schafft doch auch 10 Kunden am Tag und sie nur 9 ......" oder ähnliches?

Ist ein elektronischer Abgleich zwischen Planung und Besuchsliste möglich? Wer und wie wird geplant und kontrolliert?

Da müsste man schon mehr über das "Führungsverhalten" Eurer Außendienstleitung wissen.

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