W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG droht mit Ausbildungsstop wenn JAV gewählt wird

A
Apollo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen

ich hab eine sehr brisante Frage. Unseren Betriebsrat gibt es jetzt seit ca. 2 Jahren. Wir möchten unseren Azubis auch gerne eine Stimme geben und daher zum ersten Mal in unserem Unternehmen (kleine Tochter eines Konzerns) eine JAV wählen lassen. Wir haben bei uns im Unternehmen immer mindestens 6 Azubis.

Jetzt gibt es jedoch ein Problem. Unser Arbeitgeber droht damit, dass er, wenn wir eine JAV wählen lassen, keine Azubis mehr ausbilden will und wird. Und droht uns auch, dass das auf uns als Betriebsrat zurückfallen wird.

Nach seiner Aussage, ist seine größte Angst, dass sich auf den JAV-Posten nur "faule Eier" bewerben, die er dann zwangsweise Übernehmen muss, obwohl er das nicht möchte.

Wie sollte ich als BR-Mitglied und JAV-Wahlvorstandsvorsitz damit umgehen?

1.40107

Community-Antworten (7)

M
martinez

09.09.2014 um 13:41 Uhr

Hi,

???

nur weil einer JAV wird muss man ihn nicht übernehmen!!

Der Azubi hat einen AV der zeitlich befristet ist, wenn dieser auslauft kann er verlängert werden muss aber nicht.

Gib das deinem Chef genau so weiter, dann dürfte es ja keine Probleme geben.

Wenn mans genau nimmt hat der gewählte JAV sogar eher nachteile, weil wenn er sich ständig quer stellt, wird er ja normalerweise auch nicht übernommen..

Auf was ich raus will:

Die argumentation vom Chef stimmt so von vorne bis hinten nicht!!

Lasst euch durch solche Drohungen nicht zurückhalten und wählt!!

Wenn mich nicht alles täuscht MUSS man das sogar ab 5 Azubis machen, könnte ich mich jetzt aber auch irren, lässt sich aber googeln :)

Gruß

J
JollyJumper

09.09.2014 um 14:06 Uhr

@ Martinez Leider kann ich Deiner Argumentation nicht zustimmen. Die JAV hat den Anspruch auf Übernahme unbefristetet und in Vollzeit wenn Sie fristgerecht den Übernahmeanspruch eingereicht hat: http://jugend.verdi.de/news/uebernahme-von-jav-mitgliedern

@ Apollo Die Frage ist ja: der Arbeitgeber bildet ja aus um geeigente Fachkräfte zu erhalten und Sie nicht teuer von außen einkaufen zu müssen. Drohungen gehören zum Tagesgeschäft. Also würde ich auch empfehlen zu wählen.

K
Kulum

09.09.2014 um 14:08 Uhr

martinez

§78a BetrVG!!!

Desweiteren wird mit einem Auszubildenden eben kein Arbeitsvertrag abgeschlossen! Das Ding nennt sich Ausbildungsvertrag. Der kann so ohne weiteres gar nicht verlängert werden. Was das "wählen müssen" angeht, spar dir Google und schau in §60 BetrVG. Da steht "wird gewählt" nicht aber "muss gewählt werden".

Apollo

Richtig ist, die Wahl der JAV ist kein Wunschkonzert. Ihr habt mehr als fünf Azubis also wird gewählt. Lass dich von deinem AG nicht beeindrucken. Wenn er nicht mehr ausbilden möchte, weil die Azubis von ihren Rechten gebrauch machen sollte genau das publik gemacht werden. Wie das auf den BR zurückfallen soll wird wohl sein Geheimnis bleiben.

A
Apollo

09.09.2014 um 14:09 Uhr

Mir macht diese Drohung "Wenn ihr eine JAV-Wählen lasst, dann bilde ich ab nächstem Jahr keine Azubis mehr aus!" sorgen...

...das ist ja genau das, was wir nicht wollen.

Wir wollen mehr Mitsprache und Unterstützung für unsere Azubis und sie nicht vernichten.

M
martinez

09.09.2014 um 14:09 Uhr

OK. danke für die Berichtigung :)

bin ich auch wieder n bisschen schlauer geworden!!

A
Apollo

09.09.2014 um 14:13 Uhr

Danke für die Antworten

Das hilft mir schon mal etwas weiter... ich glaub ich werd jetzt als nächster Schritt unseren Konzernbetriebsrat informieren, was hier bei uns am Standort abgeht.

Ich wollte nicht überstürzt handeln und freu mich, dass ich hier ein paar Infos und Meinungen erhalten habe.

Nochmal VIELEN LIEBEN DANK!!!!

G
gironimo

09.09.2014 um 15:42 Uhr

Die Wahl der JAV einzuleiten ist gesetzliche Aufgabe des BR aus dem § 80 BetrVG. Ihr solltet angesichts der Haltung des AG >Und droht uns auch, dass das auf uns als Betriebsrat zurückfallen wird< ein ernstes Wort (vorbeugend) an ihn richten und ihn an seine Friedenspflicht erinnern.

Ich würde ansonsten die Drohungen nicht weiter beachten. Drohen und etwas tun sind zwei Paar Schuhe.

Ihre Antwort