Erstellt am 09.09.2014 um 11:41 Uhr von martinez
Hi,
???
nur weil einer JAV wird muss man ihn nicht übernehmen!!
Der Azubi hat einen AV der zeitlich befristet ist, wenn dieser auslauft kann er verlängert werden muss aber nicht.
Gib das deinem Chef genau so weiter, dann dürfte es ja keine Probleme geben.
Wenn mans genau nimmt hat der gewählte JAV sogar eher nachteile, weil wenn er sich ständig quer stellt, wird er ja normalerweise auch nicht übernommen..
Auf was ich raus will:
Die argumentation vom Chef stimmt so von vorne bis hinten nicht!!
Lasst euch durch solche Drohungen nicht zurückhalten und wählt!!
Wenn mich nicht alles täuscht MUSS man das sogar ab 5 Azubis machen, könnte ich mich jetzt aber auch irren, lässt sich aber googeln :)
Gruß
Erstellt am 09.09.2014 um 12:06 Uhr von JollyJumper
@ Martinez
Leider kann ich Deiner Argumentation nicht zustimmen.
Die JAV hat den Anspruch auf Übernahme unbefristetet und in Vollzeit wenn Sie fristgerecht den Übernahmeanspruch eingereicht hat:
http://jugend.verdi.de/news/uebernahme-von-jav-mitgliedern
@ Apollo
Die Frage ist ja: der Arbeitgeber bildet ja aus um geeigente Fachkräfte zu erhalten und Sie nicht teuer von außen einkaufen zu müssen.
Drohungen gehören zum Tagesgeschäft.
Also würde ich auch empfehlen zu wählen.
Erstellt am 09.09.2014 um 12:08 Uhr von Kulum
martinez
§78a BetrVG!!!
Desweiteren wird mit einem Auszubildenden eben kein Arbeitsvertrag abgeschlossen! Das Ding nennt sich Ausbildungsvertrag. Der kann so ohne weiteres gar nicht verlängert werden. Was das "wählen müssen" angeht, spar dir Google und schau in §60 BetrVG. Da steht "wird gewählt" nicht aber "muss gewählt werden".
Apollo
Richtig ist, die Wahl der JAV ist kein Wunschkonzert. Ihr habt mehr als fünf Azubis also wird gewählt. Lass dich von deinem AG nicht beeindrucken. Wenn er nicht mehr ausbilden möchte, weil die Azubis von ihren Rechten gebrauch machen sollte genau das publik gemacht werden. Wie das auf den BR zurückfallen soll wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Erstellt am 09.09.2014 um 12:09 Uhr von Apollo
Mir macht diese Drohung "Wenn ihr eine JAV-Wählen lasst, dann bilde ich ab nächstem Jahr keine Azubis mehr aus!" sorgen...
...das ist ja genau das, was wir nicht wollen.
Wir wollen mehr Mitsprache und Unterstützung für unsere Azubis und sie nicht vernichten.
Erstellt am 09.09.2014 um 12:09 Uhr von martinez
OK. danke für die Berichtigung :)
bin ich auch wieder n bisschen schlauer geworden!!
Erstellt am 09.09.2014 um 12:13 Uhr von Apollo
Danke für die Antworten
Das hilft mir schon mal etwas weiter... ich glaub ich werd jetzt als nächster Schritt unseren Konzernbetriebsrat informieren, was hier bei uns am Standort abgeht.
Ich wollte nicht überstürzt handeln und freu mich, dass ich hier ein paar Infos und Meinungen erhalten habe.
Nochmal VIELEN LIEBEN DANK!!!!
Erstellt am 09.09.2014 um 13:42 Uhr von gironimo
Die Wahl der JAV einzuleiten ist gesetzliche Aufgabe des BR aus dem § 80 BetrVG. Ihr solltet angesichts der Haltung des AG >Und droht uns auch, dass das auf uns als Betriebsrat zurückfallen wird< ein ernstes Wort (vorbeugend) an ihn richten und ihn an seine Friedenspflicht erinnern.
Ich würde ansonsten die Drohungen nicht weiter beachten. Drohen und etwas tun sind zwei Paar Schuhe.