BV zu verkaufsoffenen Sonntagen
Hallo.Wir sind ein neuer BR im 9er Gremium. Nun haben wir schon die erste große Aufgabe zu bewältigen. Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen, bei dem unser Chef schon vor 15 Jahren aus dem Arbeitgeberverbund ausgetreten ist, d.h. Keine Tarifbindung. Es stehen bis zum Ende des Jahres noch 3 verkaufsoffene Sonntage an, zu denen wir eine BV abschließen wollen. Können wir hier vom AG neben dem abfeiern der Sonntagsstunden auch eine Sonderzahlung für jeden Anwesenden MA fördern, oder können wir nur das fordern, was auch bei tarifgebundenden Unternehmen möglich ist? Würde bei "nicht Einigung" die Einigungsstelle überhaupt über evtl. Sonderzahlungen entscheiden dürfen? Die Verdi konnte mir diese Frage leider nicht beantworten.
Community-Antworten (1)
06.09.2014 um 11:34 Uhr
Der § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt) gilt auch in Betrieben, wo kein Tarif gilt.
Aber ....
Ihr müsst in Euren Branchentarif schauen, was da an Zuschlägen geregelt ist. Das wäre dann Tabu. Ihr könnt aber ganz andere Zulagen definieren, die es nicht im Tarif gibt. (Ausgleich für Sonntagsmehraufwand, Betriebsverbundenheitsprämie oder ähnliches)
Letztendlich ist es aber die freiwillige Entscheidung des Chefs, wie viel Mittel er zur Verfügung stellt, um Euer o.k. zur Sonntagsarbeit zu "erkaufen".
E-Stellenfähig ist Eure o.k. zur Sonntagsarbeit allemal. Und dass Ihr bei dem Aufwand für die AN nicht ohne weiteres ja sagt ...... Wahrscheinlich ist es für den AG preiswerter gleich einen Zuschlag zu zahlen, als die teure E-Stelle in Kauf zu nehmen.
Die Mitbestimmung bezieht sich in so fern nur auf die Verteilungsgrundsätze und nicht auf die absolute Höhe des Geldtopfes.
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