W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung Zuschläge

B
Bärenstark
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

habe da mal eine Frage, und werde versuchen, diese so zu formulieren, dass ich auch eine Antwort erhalten werde.

In unserem Betrieb/Firma (besteht in Deutschland aus 5 Niederlassungen) gibt es seit 6 Jahren einen BR. Demzufolge auch einen GBR. Dieser hatte unter anderem verschiedene Gesamtbetriebvereinbarungen abgeschlossen. z.B. Nacht- Sonn. und Feiertagszulagen.

Jetzt ist unser (neuer) Personalchef auf die Idee gekommen, uns den jeweiligen Zuschlag nur noch auf die Grundvergütung zu zahlen. Auszug aus der Betriebsvereinbarung vom 11.06.2007:

(Sonntagsarbeit ist die an Sonntagen in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr geleistete Arbeit. Für Arbeiten an Sonntagen wird ein Zuschlag in Höhe von 50% auf die Grundvergütung gewährt.)

Wir haben bis dato, aber unsere Zuschläge aus den erechneten Gesamtbrutto, also inkl. Quali, Betriebszugehörigkeit, freiwillige Zulagen, immer bekommen.

Kann der jetzt, im Nachhinein einfach so, die Zuschläge kürzen???

1.36303

Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 23:28 Uhr

Bärenstark

Grundsätzlich gilt eine BV/GBV für beide Seiten.

Hier wäre ggf. zu prüfen ob "betriebliche Übung" entstanden ist, welche den AG nun bindet.

Also, entweder der GBR weil für GBV zuständig versucht es friedlich zu klären, wenn der AG aber dann bei seiner Meinung blebt, bleibt nur dass ein jder der AN der das Geld gerne möchte muss vor das ArbG und klagen, da es hier um Induvidualrecht geht. Denn gegen die GBV wird ja nicht verstoßen.

Seit froh, dass der AG nicht prüft on ggf. Rückforderungsansprüche wegen Irrtum geprüft werden

P
pfeilenbogen

21.08.2010 um 16:02 Uhr

BAG Urtl. v. 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

Keine betriebsliche Übung bei irrtümlich gezahlten Feiertagszuschlag

E
Explorer

22.08.2010 um 00:42 Uhr

Hallo Pfeilenbogen,

Das war aber richtig danebe, deine 2. Antwort! Hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun... Trotzdem danke...

Ihre Antwort