Erstellt am 05.09.2014 um 10:22 Uhr von gironimo
"ausgearbeitet" geht ja noch. Erst wenn er sie auch unterzeichnet hat, wäre eine Handlung erforderlich.
Im § 77 BetrVG heißt es: Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam ZU BESCHLIESSEN und schriftlich niederzulegen.
und weiter
Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen....
also allein die Unterschrift des AG sollte Euch nicht daran hindern, bei der Beschlussfassung NEIN zu sagen.
Hat der BRV auch gleich unterschrieben, reicht es aus, wenn Ihr dem AG mitteilt, dass die Unterschrift ungerechtfertigt ohne Zustimmung des BR erfolgte und daher keine Gültigkeit habe kann.
Erstellt am 05.09.2014 um 18:09 Uhr von Hoppel
@ webda
Bringt doch erstmal in Erfahrung, wie der Stand der Dinge ist.
Vorsorglich könnte man dem AG mitteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Beschlussfassungen zu BVen "Arbeitszeit, Urlaub, Betriebsruhe" erfolgt sind und der BRV nicht legitimiert ist, Absprachen treffen zu dürfen. Ein solches Schreiben sollte von möglichst allen weiteren BRM unterschrieben werden.
Abgesehen davon ... warum werden solche Themen nicht mal im Monatsgespräch ganz unverbindlich angesprochen? >> Wir haben davon gehört, dass sie mit unserem Fürsten BVen XYZ besprechen. Wie ist denn aus ihrer Sicht der Stand der Dinge? Wann können wir damit rechnen, dass Sie uns ihren Entwurf der BV XY zwecks Beratung im Gremium zur Verfügung stellen? ..."
Ihr solltet auch nicht davor zurück schrecken, dem BRV die "Freundschaft" zu kündigen, so er sich als BR-König fühlt und meint, Alleingänge machen zu können.