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Neuwahlen bei

B
becher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich hätte eine Frage zu unserem Betriebsrat. Ich bin ein BRM. Bei der letzten Wahl(April2014) wurden 11 BRM gewählt, nun ist ein Mitglied ausgeschieden und es sind nur noch 10 BRM! Wir haben keine Ersatzmitglieder! Müssen wir nun eine Neuwahl machen? Das ist zur Zeit unser Streitgespräch...

Vielen Dank Wish

1.46102

Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.09.2014 um 12:12 Uhr

Der § 13 BetrVG ist in dieser Frage eindeutig:

Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. (....)
  2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

also Neuwahlen. Das eine oder andere Ersatzmitglied wäre nicht schlecht.

M
Matze

05.09.2014 um 13:48 Uhr

Anregung: Wir (9er-BR) nutzen vor allem die Betriebsversammlungen, um für die Betriebsratstätigkeit zu werden. Bereits ein Jahr vor der Wahl betreiben wir als Betriebsrat geziehlte Interessentenwerbung. So haben wir es bisher immer geschafft die doppelte Zahl an Bewerbern als notwendig zu erreichen. Trotzdem gab es Zeiten im Sommer oder bei Erkältungswellen, in denen auch das letzte Ersatzmitglied geladen werden musste. Und trotz der offenen Werbung wird der BR-Stamm regelmäßig durch Wiederwahl bestätigt. Also, habt keine Angst vor "Konkurrenz", sondern holt jeden Interessenten mit ins Boot.

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