Vorgezogene Wahlen - Wer leitet Neuwahlen ein ?
Danke erstmal für eure Antworten.
Habe heute mal beim Durchstudieren des Betriebsverf.gesetzes den § 13 gelesen und dabei entdeckt, das wir schon längst hätten Neuwahlen haben müssen, da wir nach Ablauf der 24 Monaten (seit Amtszeit des BRs) Neueinstellungen vorgenommen haben (mind. 50 )und das unser bestehende BR nicht beachtet hat.
Auch rückt kein Mitglied bei Ihnen nach, ich meine sie müssen 11 Mitglieder sein und mit 9 Mitgliedern sind sie nur im Amt (sie finden keinen mehr, der nachrückt )auch da müßte nach § 13 Abs.2 Neuwahlen stattfinden. Wer aber leitet dann aber die Neuwahlen ein? (das Arbeitsgericht an das man sich wenden muß?)
Eine Frage hätt ich da vorerst noch wegen der Wählerlisten, es müssen doch immer doppelt so viel Kanditaten auf der Liste stehen wie Mitglieder zu wählen sind, was ist wenn die Anzahl derer nicht erreicht wird, ist die Liste dann ungültig ?
mfG.Linde
Community-Antworten (2)
02.09.2005 um 00:27 Uhr
Guten Abend Linde! Es ist immer noch der im Amt befindliche BR, der durch die Bestellung eines Wahlvorstands die Neuwahlen einleiten muß. Die Vorschrift, daß auf einer Wahlvorschlagsliste die doppelte Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder vorgeschlagen werden sollen, ist wirklich eine reine "Soll-Vorschrift"! Theoretisch ist auch eine Wahlvorschlagsliste denkbar, auf der nur ein/e einzige/r Kandidat/in steht. Gruß otto
02.09.2005 um 13:05 Uhr
Lies dir den Paragraphen noch einmal genau durch. § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist...
Ist bei euch die Zahl der Mitarbeiter um die Hälfte gestiegen? Stell dir Großbetriebe vor mit 10000 Mitarbeitern die müssten ja ständig neu wählen... hier ist die Zahl nicht 10050 sondern 15000 (bzw. 5000) bei 100 Mitarbeitern 150 (bzw. 50) bei 200 Mitarbeitern 300 (bzw. 100) usw....
Hat bei der letzten Wahl die Mitarbeiterzahl zu 9 BR-Mitgliedern geführt oder sind es nur noch 9 von ursprünglich 11?
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