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Betriebsferien - Direktionsrecht des AG

W
webda
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, die Mehrheit der im Betrieb beschäftigten MA haben einen konkreten Urlaubswunsch für ihren Haupturlaub geäußert. Darf der AG dennoch ohne konkrete wirtschaftliche Gründe (schlechte Auftragslage etc.) 1 Woche Pfingsten und 2 Wochen im August, sowie über den Jahreswechsel vom 24.12.-06.01. als Betriebsferien ausweisen?

1.02001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

05.09.2014 um 11:09 Uhr

Der AG muss sich mit dem BR darauf einigen - § 87 BetrVG, Urlaubsgrundsätze.

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