Guten Tag,
die Mehrheit der im Betrieb beschäftigten MA haben einen konkreten Urlaubswunsch für ihren Haupturlaub geäußert. Darf der AG dennoch ohne konkrete wirtschaftliche Gründe (schlechte Auftragslage etc.) 1 Woche Pfingsten und 2 Wochen im August, sowie über den Jahreswechsel vom 24.12.-06.01. als Betriebsferien ausweisen?