Erstellt am 05.09.2014 um 07:09 Uhr von nicoline
Nein, darf der BR nicht. In eurem Fall hat der BR unverzüglich, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung, Neuwahlen einzuleiten. Wenn es tatsächlich so ist, wie Du schreibst, würde ich das als schuldhafte Verzögerung auslegen. Es nützt ja aber wenig, dass man feststellt, dass der BR das nicht darf, es muss dann auch etwas getan werden. Habt ihr Hilfe von der Gewerkschaft?