Betriebsrat Neuwahlen
Der Betriebsrat ist unter die erforderliche Anzahl der Betriebsratsmitglieder gesunken und Neuwahlen sind nun erforderlich.
Darf der amtierende Betriebsrat die Neuwahlen für Monate blockieren, damit der Vorsitzende nach der Wahl in Rente gehen kann?
Community-Antworten (1)
05.09.2014 um 09:09 Uhr
Nein, darf der BR nicht. In eurem Fall hat der BR unverzüglich, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung, Neuwahlen einzuleiten. Wenn es tatsächlich so ist, wie Du schreibst, würde ich das als schuldhafte Verzögerung auslegen. Es nützt ja aber wenig, dass man feststellt, dass der BR das nicht darf, es muss dann auch etwas getan werden. Habt ihr Hilfe von der Gewerkschaft?
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