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Umversetzung

H
Hasenohr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, würde mich freuen wenn ihr meine Frage beantworten würdet. Es geht um eine Umversetzung innerhalb einer Filiale. Darf der Arbeitgeber da sein Direktionsrecht anwenden. Eine Kollegin möchte aber in der Abteilung bleiben und nicht in eine andere wechseln. Da greift doch der 87 oder?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

04.09.2014 um 22:49 Uhr

Wenn arbeitsvertraglich eine Versetzung möglich ist, hat der AG trotzdem die Zustimmung des BR gem § 99 und nicht § 87 einzuholen, wenn diese Versetzung mitbestimmungspflichtig ist. Eine Versetzung ist immer dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Arbeitsumstände sich für den Betroffenen erheblich ändern oder wenn sie länger als 1 Monat dauert. Als erhebliche Änderung der Arbeitsumstände sind z.B. anerkannt :

-Zusammenarbeit mit neuen Kollegen -längerer Fahrtweg -anderes Sachgebiet

Wenn in eurem Betriebsratsbüro ein Kommentar zum BetrVG vorhanden ist, rate ich Euch, so Du denn als BR fragst, diesen zum § 99 zu studieren. Im DKK besonders diesen Passus:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Bachner, § 99 BetrVG, 3. Versetzung ab RN 96

Wenn denn klar ist, ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung handelt, muss man überlegen, ob es gesetzliche Gründe gibt, dieser zu widersprechen. Dazu sollte man mit der/dem Betroffenen, u.U. den MA der alten und der neuen Abt. sowie evtl. mit dem Veranlasser der Versetzung, also dem AG reden.

H
Hasenohr

04.09.2014 um 23:17 Uhr

Vielen vielen Dank.

G
gironimo

05.09.2014 um 11:21 Uhr

Den Versetzungsbegriff findest Du im § 95 Abs. 3 BetrVG.

Und dann (siehe nicoline) kommt § 99 BetrVG zum Zuge.

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