Erstellt am 03.04.2010 um 22:09 Uhr von Forentroll
Der BR ist mindestens eine Woche nach der Wahl im Amt. Bis zum Ende seiner Amtszeit. Er kann noch dagegen angehen. Wo ist das Problem?
Erstellt am 05.04.2010 um 08:39 Uhr von vokuhila
Lies mal unter BetrVG § 87 unter Mitbestimmungsrecht nach. Der AG hätte das dem derzeitigen amtsinhabenden BR zur Vorlage in der BR-Sitzung, zur Abstimmung vorlegen müssen.
Aber wenn keiner damit ein Problem hat?
Aber korrekt gelaufen ist das nicht!