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Umversetzt ohne BR

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

ich bin sooooooo sauer auf unseren Chef. Folgender Sachverhalt.

Eine Kollegin ist seid August 2015 in unserer Firma, vorher war Sie auch in diesem Unternehmen,aber an einem anderen Ort. Auf eigenen Wunsch der MA wollte sie eine Umversetzung in eine andere Filiale ( also anderen Ort) Leider hatte der dortige Markt keine Stelle für unsere MA frei und blieb bei uns. Nach vielen hin und her mit der oberen Geschäftsetage und Konfrontation mit dem BR wurde unsere Kollegin heute ( ohne dem zuständigen BR in ihrer jetzigen Filiale zu unterreichten bzw. zu fragen ) einfach umversetzt. Ist uns der HL nicht VERPFLICHTET dem örtlichen BR in Kenntnis zu setzen bzw. zu unterrichten? Kann mir Jemand ein " tolles " Schreiben für unseren HL aufsetzen ????

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

10.10.2016 um 14:45 Uhr

Tach auch lussil, wenn die Versetzung auf Wunsch der MA'rin erfolgte,habt Ihr nach §92 BetrVG nur Anspruch auf Mitteilung. Ein Verfahren nach §99 BetrVG wegen Versetzung scheidet aus. Wenn jedoch die andere Marktfiliale ebenfalls einen BR hat, ist dieser nach §99 BetrVG wegen Einstellung und ggf wegen Eingruppierung zu beteiligen.

L
lussil

10.10.2016 um 14:53 Uhr

Tach Challenger,

auf Wunsch würde ich das nicht unbedingt bezeichen. Wir können nur nach § 92 ANspruch auf Mitteilung angehn?? Sie hat doch noch einen Arbeitsvertrag für unsere Filiale.

P
Pickel

10.10.2016 um 18:19 Uhr

Eine Umsetzung in eine andere Filiale ist nicht zwingend eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.

G
ganther

10.10.2016 um 22:03 Uhr

Aber das ist doch auf Wunsch der MA. Oder wollte sie nicht mehr weg?

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