Behinderung der Gesamtbetriebsratsarbeit wegen personellen Engpässen
Guten Abend,
wir haben folgendes Problem:
Unser Arbeitgeber verhindert seit Gründung des Gremiums für einen, per Beschluss Entsannten zum Gesammtbetriebsrat, regelmäßig die Entsendung mit der Begründung "personeller Engpass".
Im Seminar BetrVG I haben wir erfahren, das dies kein trifftiger Grund ist. Leider finde ich keine stichhaltige Literatur zudiesem Thema, auch die mitgelieferte Lektüre aus dem Seminar ist eher vage. Die Aussage unseres Dozenten zweifle ich aber auf Grund seiner Referenzen nicht an.
Frage: Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrungen gemacht? WIe kam es zur Einigung mit dem AG?
Community-Antworten (4)
02.09.2014 um 23:37 Uhr
Hier gibt es nichts, über das man sich einigen müsste.
Auch für in den GBR entsandte gelten die §§ 37, 78 und 119 BetrVG.
Dazu bedarf es auch keiner speziellen Literatur. Der personelle Engpass ist dem Arbeitgeber sein Problem und sollte den entsandten nicht unbedingt interessieren.
03.09.2014 um 11:24 Uhr
Da hat der Referent im BR1-Seminar das Prinzip der Freistellung nach § 37 BetrVG wohl nicht klar genug dargestellt.
Der (G)BR entscheidet selbst nach pflichtgemäßen Ermessen, dass er BR-Tätigkeit zu leisten hat (hier Teilnahme an einer GBR-Sitzung) und meldet sich dazu von der Arbeit ab.
Eine Genehmigung des AG ist nicht erforderlich. Es gilt der Grundsatz der Selbstfreistellung.
Wenn Du dich abgemeldet hast, gehst Du.
Es liegt im Aufgaben- Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des AG dafür Sorge zu tragen, wie er die Ausfallzeiten kompensiert.
Also bei der nächsten GBR-Sitzung: Abmelden und gehen! Nach der Sitzung wieder anmelden.
03.09.2014 um 20:08 Uhr
Der Referent hat uns sogar dazu aufgerufen ggf die Situation eskalieren zu lassen und der Einladung zu folgen. Unabkömmlichkeit würde, seiner Ausage nach nur dann bestehen, wenn der Konzern durch die Abwesenheit des BR-Mitgliedes vor dem Stillstand stünde.
Da wir für die Entsendung immer vier Tage dem Betrieb fern bleiben, ist dies zum Dauerthema geworden und als neues Gremium will man natürlich eine Eskalation nicht gleich provozieren.
Dennoch sehen wir uns stark im Informationsrecht beschnitten und wollten gern wissen ob ähnliche Erfahrungen in anderen Gremien bestehen und wie die Lösung des Konfliktes dort zu Stande kam.
04.09.2014 um 21:00 Uhr
M.E. kanst du diesen Konflikt nur durch Konfrontation lösen, wenn Argumente nicht mehr helfen . Der BR fragt nicht, er teilt mit bzw. unterrichtet. Wenn der AG Einwendungen, Schulungen betreffend, geltend macht ist der Weg im 37er doch klar vorgegeben.
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