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Betriebsversammlung

W
Werner71
Okt 2022 bearbeitet

Wir sind ein Filialunternehmen mit 42 Filialen verteilt in 4 Bundesländern. Unter welchen Bedingungen kann hier auf eine Betriebsversammlung verzichtet werden?

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Community-Antworten (4)

S
SabIka

10.10.2022 um 15:20 Uhr

gar nicht das BetrVG ist hier eindeutig.

Aber er können anstelle einer großen Betriebsversammlung auch mehrere Versammlungen vor Ort durchgeführt werden.

R
Relfe

10.10.2022 um 15:29 Uhr

@Sablka

nicht ganz korrekt: wenn es keinen BR gibt, dann braucht dieser auch keine BV durchführen.

also Werner71: wenn ihr keine BV durchführen wollt, alle das Amt niederlegen (wäre in dem Fall sowieso naheliegend)

M
Muschelschubser

10.10.2022 um 15:36 Uhr

Grundsätzlich, wenn ein BR besteht, gilt das was Sablka schreibt, und das sogar ein Mal pro Quartal (Abteilungsversammlungen sind möglich).

Vielleicht hilft Euch für dieses Jahr noch eine Krücke: Die Verlängerung von §129 BetrVG lässt Euch bis April 2023 die Möglichkeit einer virtuellen Betriebsversammlung offen.

Ansonsten wäre es tatsächlich mal interessant, in welcher Form bei Euch einer oder mehrere Betriebsräte bestehen. Da würde ich ggf. mal Rat einholen, ob ihr hier richtig aufgestellt seid.

G
GabrielBischoff

11.10.2022 um 10:00 Uhr

Bei 42 Filialen kommt mir die Frage nicht ganz schlüssig vor. Das klingt eher danach als sollte ihr in mehreren Betrieben als Betriebs-Rat organisiert sein und einen Gesamtbetriebsrat als Überbau haben. Somit legt man auch nicht ein kompletten Unternehmen lahm mit einer Betriebs(...)-Versammlung.

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