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Frage zur Wahl JAV

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DianaDresdner
Dez 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hab eine Frage zur Wahl JAV.

Uns ist da noch was unklar. Vieleicht kann jemand hier helfen.

Ist es zwingend erforderlich, dass alle Azubis >= 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind? Oder ist davon nur die gewählte Vertreterin betroffen? Wir hätten nämlich drei die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Drei die dem entsprächen und eine Beschäftigte <25 Jahre aber nicht in Ausbildung.

Kann ein JAV gewählt werden oder nicht, da nicht alle 6 Monate im Betrieb sind?

Danke für Antwort.

Grüßle Diana Dresdner

1.32105

Community-Antworten (5)

H
Hoppel

02.09.2014 um 14:01 Uhr

@ DianaDresdner

§ 60 Errichtung und Aufgabe (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs. (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie Du überhaupt darauf kommst, dass Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden müssten. Davon ist im §61 BetrVG überhaupt keine die Rede.

Und wie kommt es zu einer solchen Fragestellung, wenn offensichtlich bereits gewählt wurde?

D
DianaDresdner

02.09.2014 um 14:43 Uhr

Hallo,

wir haben ein BR-Mitglied, dass sich um die JAV kümmern soll, da wir noch nicht gewählt haben und hatten das auch noch nie im Betrieb. Es wurde von ihm diese Fragen gestellt. Ich weiss nicht, wo das genau her kommt, fragt aber gern mal nach. So wie ich verstanden habe, steht das irgendwo geschrieben.

Dankeschön.

Diana

H
Hoppel

02.09.2014 um 15:04 Uhr

@ DianaDresdner

"Oder ist davon nur die gewählte Vertreterin betroffen?"

Das hatte ich so verstanden, dass bereits gewählt worden ist.

Hier ein hilfreicher und guter Leitfaden: http://netkey40.igmetall.de/homepages/gummersbach.igmetall/hochgeladenedateien/JAV%20Wahlen/wahlleitfaden.pdf

D
DianaDresdner

02.09.2014 um 16:27 Uhr

Danke für den Leitfaden :)

G
gironimo

02.09.2014 um 17:14 Uhr

... wahrscheinlich hat der Kollege das mit der BR-Wahl verwechselt

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