W.A.F. LogoSeminare

Übernahme von Leiharbeiter

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma ist als Fremdfirma für ein großes Unternehmen tätig. Von diesem Unternehmen bekommt unsere Firma ihre Beschäftigungsverträge, die mal 2,4, 5 oder auch 6 Jahre lang laufen können. Unser jetziger Vertrag läuft 2016 aus. Verhandlungen für den nächsten Vertrag sind am laufen. Nun haben wir einen Leiharbeitnehmer den wir im Okt. 2 Jahre beschäftigt haben.

Auf eine Festeinstellung möchte sich der Arbeitgeber in der Jetzigen Situation nicht einlassen. Also erst wenn der AG weiß dass unsere Firma eine Vertragsverlängerung bekommt.

Der AG hat dem BR folgendes vorgeschlagen. Entweder geht der Leiharbeiter demnächst nach Hause, und der AG holt sich einen Neuen, oder der jetzige Leiharbeiter unterschreibt eine Erklärung in der er bis 2016 auf " Übernahme" verzichtet und wird weiter beschäftigt.

Ich habe mit dem Leiharbeitnehmer gesprochen und er meinte, dass es für ihn OK wäre, Hauptsache er kann bei uns bleiben.

Nun ist aber meine Frage: Bewegen wir uns als BR denn noch im rechtlichen Rahmen, wenn wir einer Weiterbeschäftigung über 2 Jahre hinaus zustimmen würden ???

Oder hat jemand von euch evtl. mal eine ganz andere Idee ? Wie könnte man ansonsten vorgehen ?

Die Firma blickt erst mal nur bis 2016. Bis dahin möchte sie sich nicht unnötig Mitarbeiter ans Bein binden. Bekommen wir 2016 keinen weiteren Vertrag bei dem Unternehmen gehen wir alle nach Hause, also keine Ausweichmöglichkeit in andere Firmenzweige.

Hat jemand eine Idee ?

98504

Community-Antworten (4)

H
Hoppel

01.09.2014 um 10:39 Uhr

@ Paddy

Angenommen, mit einer Zustimmung würdet ihr euch nicht im rechtlich korrekten Rahmen bewegen. Was glaubst Du, was eurem BR passieren würde? Wenn ihr euch mit einer Zustimmung unwohl fühlt, könnt ihr entweder die Anhörungsfrist verstreichen lassen oder dem AG mitteilen, dass ihr euch nicht äußern werdet.

Als BR könnt ihr widersprechen, wenn einer der im § 99 BetrVG aufgeführten Gründe zutrifft. Dann würde der AG vermutlich auf Nummer Sicher gehen wollen und der Kollege darf sich einen neuen AG suchen.

Ich sehe hier nicht wirklich einen Grund, etwas gegen die Weiterbeschäftigung einwenden zu wollen. Ihr könntet/solltet dem AG vorschlagen, dass der Vertrag entfristet wird, sobald die Vertragsverhandlungen positiv abgeschlossen sind.

Die Erklärung, die der Kollege unterschreiben soll, würde im Streitfall vermutlich keinen Bestand haben. Aber dafür müsste er dann erstmal vor ein Arbeitsgericht ziehen.

Jedoch kann ein AN auch in einem Leiharbeitsunternehmen mit Sachgrund über zwei Jahre hinaus beschäftigt werden.

Mehr dazu siehe hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung-leiharbeit.htm

G
gironimo

01.09.2014 um 16:51 Uhr

wie kommst Du jetzt auf 102?

Es geht doch um Weiterbeschäftigung im Sinne des 99.

Aber ansonsten stimme ich zu, dass der BR die Sache erst einmal durchwinken sollte. Allerdings sollte der AN doch stark überlegen, ob er da eine Verzichtserklärung unterschreibt. Als BR würde ich ihm davon abraten.

Da der AG dem BR diese Verfahrensweise vorgeschlagen hat, könnt Ihr natürlich auch mit dem AG darüber diskutieren - aber Ihr könnt ja als BR nicht darüber entscheiden, dass der AN diese Erklärung unterschreibt.

H
Hoppel

01.09.2014 um 16:57 Uhr

Der 102er ist natürlich falsch; sorry! Ist korrigiert.

P
Paddy

01.09.2014 um 23:25 Uhr

"Angenommen, mit einer Zustimmung würdet ihr euch nicht im rechtlich korrekten Rahmen bewegen. Was glaubst Du, was eurem BR passieren würde? "

Hast Recht, Danke für die Antwort !!!!

Ihre Antwort