Abfindung berechnen
Hallo,
Ich würde gerne wissen wie die Abfindung berechnet wird laut Jahre. Ob das mit dem netto oder Bruttolohn berechnet wird und wie viel prozent.
Mfg
Community-Antworten (6)
29.08.2014 um 01:36 Uhr
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. §1a Kündigungsschutzgesetz. Die Angabe bezieht sich auf Bruttoeinkommen. Lass dich aber bei solchen Sachen von einem Anwalt beraten. Die Abfindung ist meist Verhandlungssache und kann auch deutlich höher ausfallen (aber auch 0 sein).
29.08.2014 um 09:55 Uhr
Eine mögliche Abfindung kann 0 % oder 25 % oder 50 % eines Bruttomonatsgehaltes sein. Oder sogar mehr sein. Sie muss aber noch versteuert werden.
29.08.2014 um 10:53 Uhr
--§ 10 KSchG--
29.08.2014 um 11:21 Uhr
Ich denke, man muss schauen, warum es eine Abfindung geben soll. Das KSchG oder die Rechtsprechung sind das eine - das andere sind Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung zu einem Aufhebungsvertrag. Und da habe ich schon sehr viel gesehen.
Faustregel: Je Höher das Interesse des AG einen AN los zu werden bei gleichzeitig hohem Prozessrisiko im Falle einer K-Schutzklage durch den AN, desto Höher die Bereitschaft auch etwas (mehr) zu zahlen.
01.09.2014 um 00:20 Uhr
Danke nochmalls für die super antworten und wie wird es denn versteuert also wie viel prozent denn?
Mfg
01.09.2014 um 00:23 Uhr
Ergoogle Dir mal Fünftelregelungen bei Abfindungen.
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