Folgende Situation:
Ein Kollege ist am 01.02.1986 in den Betrieb eingetreten.
Hat am 01.02.2011 eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum vom Arbeitgeber erhalten .
Ist am 28.02.2011 mit einer Abfindung ausgeschieden.
Hat am 09.05.2011 auf 450,-Euro-Basis wieder angefangen.
Ist zum 01.11.2011 nahtlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen.
Seit dem 01.11.2011 zahlt der Kollege jeden Monat 500,-€ der o.g. Abfindung zurück.
Zum 01.09.2014 wurde der Kollege innerhalb der Betriebs auf eine andere Stelle versetzt, von diesem Tag an (1.9.14) verlangte der Arbeitgeber keine weitere Rückzahlung der o.g. Abfindung mehr.
Nun soll / wird diesem Kollegen betriebsbedingt zum 01.07.2019 gekündigt.
Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass er für die Berechnung der Abfindungssumme den Zeitraum 01.11.2011 bis 01.07.2019 zu Grund gelegt.

Ist das richtig?

Ich meine mindestens müsste ab dem 09.05.2011 gerechnet werden, da diese Beschäftigungszeit (450,-€-Basis) nahtlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über ging.

Evtl. muss sogar vom 01.02.1986 an gerechnet werden? Da die Abfindung (zumind. zum Teil) zurückgezahlt wurde.

Kann in diesem verzwickten Fall jemand helfen?

Danke im Voraus und viele Grüße
FUN