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BR-Mitglied mit kriminellen Kontakten

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MarWin
Mrz 2020 bearbeitet

Mich würde einmal interessieren in wie weit es seitens der Gesetzgebung Regeln oder Gesetze gibt wie zu handeln ist wenn ein BR-Mitglied zum Beispiel Mitglied eines mittlerweile verbotenen Motorradclubs oder extremer Anhänger der rechtsadikalen Szene ist. Was kann ein Gremium in diesem Fall machen bbzw. hat es überhaupt einen Handlungsraum?

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Community-Antworten (7)

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kunibert

28.08.2014 um 00:02 Uhr

Ist das BR-Mitglied kriminell? Verbreitet er Verfassungswidrige Parolen oder Material? Leidet seine Amtsausführung darunter?

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MarWin

28.08.2014 um 00:07 Uhr

zu1.) bisher konnte ihm nichts nachgewiesen werden, allerdings bestreitet er nciht die Mitgliedschaft im MC. Hierdurch soll keine Pauschalisierung dargestellt werden. zu2.) Ja und das auch in verbaler Art im Kreise der Kollegen die dann eher ein lächeln im Gesicht haben und das "lustig" finden. zu3.) Sie leidet dahin gehend das eine vernünftige Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist bzw. nur sehr schwer möglich ist

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Pickel

28.08.2014 um 00:36 Uhr

das ist im Zweifel vielleicht gar kein BR-Thema sondern dann auch ein Thema des Betriebsfriedens. Mit allen Konsequenzen.

K
kunibert

28.08.2014 um 00:47 Uhr

Zu 1. Das ist meiner Meinung nach sein privates Risiko wenn er in einer verbotenen MC-Kutte erwischt wird und verurteilt wird. Zu 2. Schau mal ins GG z.B. Artikel 1 und 5. Solange er gegen nichts verstößt wird es schwierig . Aber ein HH zur Begrüßung würde ich mir nicht gefallen lassen und wäre strafrechtlich auch relevant. zu 3. Habt ihr mit dem Mitglied darüber gesprochen und wie der Rest des Gremiums darüber denkt? @ Pickel schwierig auf Störung des Betriebsfriedens zu reiten wenn man nicht alle Details kennt.

P
Pickel

28.08.2014 um 09:28 Uhr

Kunibert, jo, darum auch das kleine Wort "vielleicht".

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gironimo

28.08.2014 um 11:36 Uhr

Also ich denke, privat und dienstlich muss man trennen.

Ansonsten § 8 BetrVG: (...) "Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher VERURTEILUNG die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

H
Hassan

28.08.2014 um 20:26 Uhr

ER ist von der Belegschaft gewählt worden, so schlecht kann er ja nicht sein ;-) @MarWin hast du vieleicht ein persöhnliches Problem mit ihm ? Gruß Hassan

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