Erstellt am 27.08.2014 um 09:06 Uhr von Pickel
Betrebsräte sind grundsätzlich nicht befugt, in Unternehmensprozesse einzugreifen.
Erstellt am 27.08.2014 um 09:12 Uhr von gironimo
Tatsächlich ist der Ansprechpartner des BR der AG.
Aber natürlich ist es doch das normalste Ding der Welt, kleine Probleme auch auf dem kleinen Dienstweg zu bereinigen. Das dürfte gängiges Tagesgeschäft sein.
>öfters daneben benommen< Wer setzt hier die Maßstäbe? Vielleicht hilft auch hier, mehr mit einander zu reden oder ein Kommunikationstraining.
>Die Geschäftsführerin beruft sich dabei auf gesetzliche Regelungen< Die GF ist doch nicht das Orakel. Wenn sie sich auf etwas beruft und ihr nicht wisst auf was - immer Fragen. Möge sie Ihre Rechtsquellen nennen (die sie hier hat - aber praktischer Weise nicht so konsequent umsetzen sollte).
Erstellt am 27.08.2014 um 09:39 Uhr von Kölner
...das Schlimme daran ist, dass manche BRs meinen, sie hätten z.B. die Weisheit der ArbSicherheit mit Löffeln gefressen und regeln dann Dinge, die sie bei weitem nicht regeln können auf dem kleinen Dienstweg. Das kann fatal sein. In jeder Hinsicht.
Und allein deswegen ist den Anmerkungen der GF Folge zu leisten.
BTW:
In anderen Fällen haben BRs schon empfindlicher aufgezeigt bekommen, was alles nicht geht.
Erstellt am 27.08.2014 um 17:55 Uhr von Stoni
Ich hinterfrage mal, wie daneben benommen ?
Jeder AN ist doch verpflichtet, ArbSchG, auf Verstösse hinzuweisen und deren Abstellung zu fordern. Bei schwerwiegenden Verstössen darf sogar die arbeitsvertragliche Leistung verweigert werden.
Erstellt am 27.08.2014 um 18:02 Uhr von Snooker
*Und allein deswegen ist den Anmerkungen der GF Folge zu leisten.*
Solche Aussagen würde ich als BR nie Pauschal so umsetzen. Hinterfragt das ganze und schaut wie was in welchem Zusammenhang gesagt wurde.
Im Gegenzug achtet aber auch darauf das niemand aus eurem Gremium Alleingänge unternimmt.
Erstellt am 27.08.2014 um 18:25 Uhr von Nubbel
Im Gegenzug achtet aber auch darauf das niemand aus eurem Gremium Alleingänge unternimmt.
Antwort 5 Erstellt am 27.08.2014 um 18:02 Uhr von Snooker 242256
möchtest du jetzt pauschal aussagen, das ich als brm nicht selbstständig arbeiten darf"?