Hallo Kollegen und Kolleginnen,

bei uns ist das so dass wir als Betriebsrat bei Dingen die uns auffallen die nicht ok sind bezogen auf Arbeitssicherheit usw. die Leute direkt ansprechen auch die jeweiligen Vorgesetzten (Teamleiter).
Eine BR hat sich in diesem Zusammenhang öfters daneben benommen. Deswegene möchte die Geschäftsführerin dass der Betriebsrat die Dinge nicht mehr direkt im Betreib sondern direkt bei ihr anspricht und Abhilfe verlangt.

Die Geschäftsführerin beruft sich dabei auf gesetzliche Regelungen. Könnt ihr mir helfen finde im BetrVG nichts?
Müssen wir uns dran halten?

Danke schon mal