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Mehr Verantwortung ohne Bezahlung

H
HermannG
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb gibt es Überlegungen eine neue Ebene (Referatsleiter) zwischen Abteilungsleiter und Referenten einzuziehen, inkl. Administration- und Personalaufgaben.

Stellen werden für Referenten intern ausgeschrieben, jedoch keine zusätzliche Vergütung angeboten. Ist das zulässig?

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

26.08.2014 um 19:09 Uhr

Zulässig ist erst einmal eine ganze Menge. Es sei denn, eine BV oder ein TV steht dem entgegen, aber das kannst wiederum nur du wissen.

S
Snooker

26.08.2014 um 20:35 Uhr

Unter anderem steht es dem Betriebsrat und dem AG aber frei sich über Tätigkeitsmerkmale die zu einer Eingruppierung die zwischen Abteilungsleiter und Referenten, zu einigen. Diese Tätigkeitsmerkmale sollten dann zu einer adäquaten Vergütung führen. Direkt über Lohn darf ja kein BR mit dem AG verhandeln.

G
gironimo

27.08.2014 um 11:03 Uhr

Ihr solltet prüfen, ob sich die Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist zu einer Versetzung führen. Dann habt Ihr wenigstens ein wenig den Fuß in der Tür.

Ansonsten ist es eben so, wie Snooker schon schreibt ...

N
Nubbel

27.08.2014 um 15:32 Uhr

Unter anderem steht es dem Betriebsrat und dem AG aber frei sich über Tätigkeitsmerkmale die zu einer Eingruppierung die zwischen Abteilungsleiter und Referenten, zu einigen. Diese Tätigkeitsmerkmale sollten dann zu einer adäquaten Vergütung führen.

warum sollte der Arbeitgeber das machen, wenn er das auch für nichts haben kann?

S
Snooker

27.08.2014 um 16:13 Uhr

Ganz einfach Nubbel, weil ansonsten der BR einhergeht und dem AG sagt, lieber her AG das was du da von Frl. Fleissig verlangst, steht nicht in ihrer Tätigkeitsbeschreibung zur Eingruppierung in Verbindung mit ihrem Arbeitsvertrag. Da Herr von der Faul den selben Arbeitsbereich ausfüllt, aber eine andere Tätigkeitsbeschreibung zur Eingruppierung aufweist möchten wir nicht nur auf das Equal Pay bei uns hin weisen, sondern auch das wir laut §80 BetrVG nicht umhin kommen uns der Sache an zu nehmen.

N
Nubbel

27.08.2014 um 17:45 Uhr

das der arbeitgeber die tätigkeitsbeschreibung ganz alleine schreibt, ist dir aber schon geläufig?

S
Snooker

27.08.2014 um 18:14 Uhr

Schreiben kann er ganze Bücher wenn er lustig ist. Es geht hier drum was Anwendung im Betrieb findet. Hier soll etwas völlig neues geschaffen werden. Hast Du im leben schon einmal überm Tellerrand geschaut. Wenn nicht dann löffel weiter aus dem Topf.

N
Nubbel

27.08.2014 um 18:26 Uhr

ach snooker, er schreibt sie nicht nur, sie werden auch angewendet. aber verlier dich weiter in deinem blinden tun. es ist ja auch amüsant

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