Hallo,

bei uns in der Firma gab es personelle Änderungen und ich bin der Meinung, dass diese mitbestimmungspflichtig ist.
Es wird bei uns Wechselschicht gearbeitet. Es sind zwei Abteilungen. Es gibt in Abteilung A 8 Schichtführer und in Abteilung B 2. Einer der Schichtführer in Abteilung B hatte die organisatorische Verantwortung für die Schichtpläne, Urlaubsplanung etc. für beide Abteilungen.
Nun wird Abteilung B an eine andere Firma verkauft (anderes Thema, spielt hier keine Rolle für meine Frage, nur als Hintergrund).

Nun wurde Seitens der GF einer der 8 Schichtführer von Abteilung A zum "Ober-schichtführer" ernannt. Er hat also ab sofort die Verantwortung für die Schichtpläne und Urlaubspläne und ist Haupt-Ansprechpartner für andere Abteilungen. Er hat keine disziplinarische Verantwortung bekommen und wurde auch nicht umgruppiert. Nur seine Wochenarbeitszeit wurde erhöht.
Hätte hier eine Stellenausschreibung stattfinden müssen und was wäre mitbestimmungspflichtig gewesen? Seine Tätigkeit als "normaler" Schichtführer macht er ganz normal weiter.