Arbeit trotz Krankheit
Hallo,
ein Arbeitnehmer arbeitet - obwohl er krankgeschrieben ist - von zu Hause aus. Muss der Betriebsrat auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinweisen und den AN schützen, beraten oder den AG auf seine Fürsorgepflicht hinweisen? Oder - kann jeder, der krankgeschrieben ist, sich aber fit genug fühlt, von zu Hause arbeiten?
Community-Antworten (15)
11.02.2015 um 14:05 Uhr
Beispiel:
wenn der Arzt dich von Mo bis fr krankgeschrieben hat und du bist am Mittwoch wieder fit dann kannst du auch wieder arbeiten gehen ohne Probleme
Wenn der MA von zu Hause aus arbeiten kann ohne das seine Gesundheit beinträchtigt wird ist das völlig ok.
anders wäre es wenn zb ein Postbote den Arm gebrochen hat und trotzdem halbtags zum arbeiten geht und Zeitungen austrägt
11.02.2015 um 14:10 Uhr
Wenn er zu Hause arbeitet, ist er ja nicht mehr "krank"...
11.02.2015 um 14:14 Uhr
hilft dem Fragesteller jetzt bestimmt ungemein weiter kölner deine antwort! es ist nicht jeder allwissend hier, drum gibts dieses Forum um nachzufragen wenn man sich unsicher ist, mit der Hoffnung auf ordentliche Antworten egal wie einfach sie auch sind für den ein oder anderen.
11.02.2015 um 14:17 Uhr
krank... hmmm, sagen wir mal arbeitsunfähig, das trifft es besser ;-)
und interessant wird es, wenn besagter AN aus der Lohnfortzahlung ist, und Krankengeld bezieht...
11.02.2015 um 14:17 Uhr
Hast Du nen schlechten Clown gefrühstückt, Martinez? Ich bezog das auf die Frage! Und es ist auch sehr logisch: Wenn er arbeitet ist er nicht krank!
Bei genauerer Betrachtung: Deine Antwort strotzt (leider mal wieder) von Unsinn und Unwissenheit.
11.02.2015 um 14:42 Uhr
Der BR ist ja auch beim Arbeitsort in der Mitbestimmung. Gibt es denn eine Vereinbarung mit dem AG, dass es Heimarbeitsplätze gibt?
Das vereinfacht vielleicht die Diskussion um das Problem
11.02.2015 um 14:58 Uhr
naja ist nicht jeder so allwissend wie du...
Ich kann nur das weiter geben was ich weiß und wie ich denke bzw damit umgehen würde, sagt niemand das alles richtig ist und ich fehlerfrei bin. Bin froh wenn ich korrigiert werde falls was falsch ist, so lern ich wenigstens dazu..
Und zu behaupten es wäre Unsinn und Unwissenheit ohne es zu beschreiben was der Unsinn ist bestätigt mich nur in meiner Meinung über dich!
ich halte trotzdem nicht viel von dir, da man mit deinen Antworten nicht viel anfangen kann wo du von dir abgibst.
andere ständig kritisieren aber keine wirklichen Antworten geben obwohl du es könntest..
bist echt ein klasse typ(daumen hoch)
11.02.2015 um 15:10 Uhr
Du musst mich auch nicht toll finden! Alles in Ordnung. Wir haben ja auch nichts miteinander zu tun.
Lernen heisst 'sich verändern'. Dann wünsche ich Dir in Zukunft noch viele Veränderungen; vielleicht auch mal im Charakter!?
11.02.2015 um 15:16 Uhr
Vielen Dank das kann ich nur zurück geben.
und deine umschriebenen Beleidigungen kannst dir in die haare schmieren. klappt vielleicht bei dem ein oder anderen und hört sich schöner an wies gemeint ist aber der Sinn wird verstanden.
Wortgewandt bist ja, das wars aber auch! und von Charakter brauchst du also wirklich nicht reden haha
Du Vollpfosten echt!!!
11.02.2015 um 15:20 Uhr
Grundsätzlich sollte man tatsächlich besser von "Arbeitsunfähigkeit" und nicht von "Krankheit" sprechen, denn wer krank ist ist deshalb noch lange nicht arbeitsunfähig!
Und wenn man dann tatsächlich von "arbeitsunfähig" und nicht von "krank" spricht, dann hat man die Lösung tatsächlich bereits vor Augen: Wer "arbeitsunfähig" ist kann alles, nur nicht, na was, nur nicht "arbeiten". Wer trotzdem arbeitet ist offensichtlich nicht arbeitsunfähig!
Und kann mir jetzt bitte mal jemand erklären warum dieser offensichtlich nicht arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht wie alle anderen Arbeitnehmer zur Arbeit kommt?
11.02.2015 um 17:06 Uhr
Hallo, erstmal vielen Dank für eure Antworten,
gut, dann geht das ja wohl so. AN arbeitet von zu Hause, kommuniziert, mailt, ist aber krankgeschrieben. Wohl seiner Ansicht nach nicht arbeitsunfähig. Kommt aber nicht ins Büro, weil er ja krank ist ?! Fieber, Husten, Bronchitis. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das einfach ok ist... das ist es wohl. Gut, dann rate ich den anderen AN, dass sie hm ja, richtig krank oder gar nicht krank sind oder so. Ich findedas schwierig.
11.02.2015 um 17:11 Uhr
Susanni,
"ein bisschen arbeitsunfähig" gibt es ebensowenig wie "ein bisschen schwanger".
Wenn der AN arbeitet ist er offensichtlich nicht (mehr) arbeitsunfähig und dann hat er bei der Arbeit zu erscheinen.
11.02.2015 um 17:15 Uhr
ja, genau, dann hat er Homeoffice für eine Stunde gemacht, danach war er wieder krank. Also von 2 bis 3 Uhr mittags hat er gearbeitet und war gesund, danach war er wieder krank. Am nächsten Tag ging das so weiter.... eigentlich krank und doch gearbeitet. Erscheinen muss er nicht unbedingt, da wir so leger unterwegs sind, dass auch Homeoffice geht. Aber wie gesagt, er war nur bedingt im Homeoffice, und auch nur bedingt krank. Meinst Du wir sollten als BR das Thema überhaupt nicht behandeln oder beim GF anbringen? Die Frage ist doch: Kann hier jeder für jede Stunde bestimmen, ob er krank ist oder nicht?
11.02.2015 um 17:29 Uhr
So lange er für jede dieser neuen Krankheitsanfälle eine neue AU-Bescheinigung heranschafft ist das nicht zu beanstanden. Da es sich wohl um die selbe Erkrankung handelt die während des Arbeitsversuches wieder ausbricht, gilt auch die Karenzzeit nicht. Er muss umgehend zum Arzt.
11.02.2015 um 18:00 Uhr
Martínez, du musst nicht noch ausfallender werden als ohnehin schon. Nimm dir ein wenig Ruhe, schau was pjöööng in seiner netten Art geschrieben hat, versuche es zu verstehen und dann weißt du, was du an Antworten besser machen kannst. In unsäglicher Zuneigung, Dein Kölner.
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