Hallo,

ein Arbeitnehmer arbeitet - obwohl er krankgeschrieben ist - von zu Hause aus. Muss der Betriebsrat auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinweisen und den AN schützen, beraten oder den AG auf seine Fürsorgepflicht hinweisen? Oder - kann jeder, der krankgeschrieben ist, sich aber fit genug fühlt, von zu Hause arbeiten?