W.A.F. LogoSeminare

Schulung/Weiterbildung nur in privater Zeit?

F
FrageVomBr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hatte heute ein Personalgespräch in dem mir (IT-Admin) u.a. weisgemacht werden sollte, das Schulungen/Weiterbildungen schliesslich in der Freizeit durchgeführt werden könnten, konkret ging es um Schulungen zum Thema Microsoft Sharepoint, MS Exchange, MS Server allg. usw....

Mir ist klar, das ich als Admin ein bestimmtes "Grundwissen" haben muss, aber um laufend aktuell zu bleiben, kann es doch nicht sein, dass das alles in der Freizeit unentgeltlich zu leisten sei, oder? Derartige Schulungen gibt es hier so gut wie nie, vor ein paar Jahren die letzte (auch nur, weil's gefördert war...)

Gibt es da irgendeine rechtlich verlässliche Quelle, was solche Themen angeht?

Danke euch

Marcus

98401

Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.08.2014 um 20:32 Uhr

Naja - erst einmal ist der BR in der Mitbestimmung:

Ansonsten: § 81 Abs. 4 BetrVG:

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten. Sobald feststeht, dass sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers ändern wird und seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zu erörtern, wie dessen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den künftigen Anforderungen angepasst werden können. Der Arbeitnehmer kann bei der Erörterung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

und § 97 Abs. 2 BetrVG: Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Entscheident ist, ob der AG ansonsten die Schulung durchführt oder durchführen läßt (also Seminargebühren und ähnliches übernimmt).

Ihre Antwort